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Die Verblödungspolitik der neuen Regierung

Periodika,

Der Koalitionsvertrag verschärft die Umverteilung von unten nach oben,

soziale Ausgrenzung und Kälte.

Mehr Brutto bringt mehr Netto. DIE LINKE fordert daher innerhalb der neuen Legislaturperiode die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 10 Euro pro Stunde. Die schwarz-gelbe Bundesregierung lehnt ihn ab. Stattdessen will sie per Gesetz »sittenwidrige« Löhne verbieten. Wie schon so oft praktiziert, ist diese Maßnahme eine Mogelpackung. Was die Regierung als soziale Errungenschaft verkauft, ist in Wirklichkeit die gesetzliche Erlaubnis zum Lohndumping. Die Löhne sollen niedrig bleiben, und dennoch hätten die Beschäftigten mehr Geld in der Tasche. Mehr Netto vom Brutto heißt die neue Zauberformel der Schwarz-Gelben.

Doch es ist eine Lüge, dass alle von der Senkung der Sozialabgaben profitieren. Da die Kosten für die soziale Absicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht sinken, müssen diese zukünftig privat finanzieren, was dem Arbeitgeber an
Sozialabgaben erlassen wird. Und mehr noch: Mit der Umstellung auf private kapitalgedeckte Finanzierung verteuert sich das Sicherungssystem für Erwerbstätige, da sie die Gewinne der Versicherungswirtschaft zusätzlich bezahlen müssen.

Die Kranken- und Pflegeversicherung

So profitieren von der neuen Politik der Abgabenentlastung nur die Arbeitgeber. Sie werden von der paritätischen Finanzierung der sozialen Absicherung ihrer Beschäftigten »befreit«. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird dieses vergiftete Bonbon teuer zu stehen kommen, denn was die Regierung ihnen in die eine Tasche steckt, zieht sie ihnen dreifach aus der anderen wieder raus.

Eine radikale Reform der Krankenversicherung steht an: 2011 soll der Arbeitgeberbeitrag eingefroren werden. Die paritätische Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung wird damit endgültig abgeschafft. Steigen die Aufwendungen der Gesundheitsversorgung, sind sie allein von den Versicherten zu decken. Zudem soll eine Kopfpauschale eingeführt werden, die einkommensunabhängig ist und damit für alle Menschen gleich. Der Chef zahlt künftig genauso viel wie seine Angestellte. Das Grundprinzip des Solidarausgleichs innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung wird damit abgeschafft. Menschen, die allein keine Kopfpauschale finanzieren können, will die Regierung einen Überforderungsschutz gewähren. Erforderlich hierfür wären laut AOK mindestens 20 Milliarden Euro, Geld, das angesichts der Pläne zu Steuersenkungen nicht vorhanden ist.

In der Pflegeversicherung, die seit ihrer Einführung nur eine Basisabsicherung bietet, wollen Union und FDP die Umlagefinanzierung durch eine individuell verpflichtende, also obligatorische, kapitalgedeckte Zusatzvorsorge ergänzen. Ein Plan, der bei der Alterssicherung seinerzeit noch politisch scheiterte - die verpflichtende »Riester-Rente« -, soll jetzt bei der Absicherung des Pflegerisikos aufgehen. Schon heute bezahlen die Beschäftigten die Pflegeversicherung aufgrund der Abschaffung eines Feiertages weitgehend allein, die Renterinnen und Rentner ohnehin. Die Pflegeversicherung ist unterfinanziert. Sie wird teurer werden. Gewinner einer solchen Pflegereform sind einzig und allein die Arbeitgeber und die privaten Versicherungskonzerne. Die künftigen Kostensteigerungen tragen die Beschäftigten und die Ruheständler. Die hinter dem kapitalgedeckten »Obligatorium« stehende Hoffnung, die öffentlichen Haushalte künftig von aufstockenden Leistungen zur Pflege verschonen zu können, bleibt nach den Erfahrungen mit dem Crash auf den internationalen Finanzmärkten ein ungeschützter Wechsel auf die Zukunft.

DIE LINKE wird weiter dafür streiten, die zunehmende Kommerzialisierung und Privatisierung des Krankheits- und Pflegerisikos zu verhindern. Wir wollen, dass alle Menschen unabhängig von Einkommen, Alter, Wohnort oder Geschlecht sämtliche erforderlichen medizinischen und pflegerischen Leistungen erhalten. Deshalb brauchen wir die soli-darische Bürgerversicherung. Alle, auch heute privat Versicherte, zahlen entsprechend ihrem Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Kapitalerträgen in die Bürgerversicherung ein. Arbeitgeber übernehmen die Hälfte der Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Löhne und Gehälter ihrer Beschäftigten. So werden die Lasten je nach individueller Leistungsfähigkeit gleichmäßig und solidarisch auf alle Schultern verteilt.

Die Vorsorge für Alter und Erwerbsminderung

Die Teilprivatisierung der Altersvorsorge unter Rot-Grün belastet die Beschäftigten erheblich. Will man die Leistungskürzungen in der Gesetzlichen Rente wenigstens zum Teil kompensieren, müssen diese über eine private Zuatzvorsorge aufgefangen werden, für die der Arbeitgeber nicht zahlt. Wer »riestert«, tut dies für das Alter. Das Risiko früher Erwerbsminderung wird in der privaten Versicherung nicht extra mit abgesichert. Es ist zu teuer. Hier will die Koalition prüfen, ob nicht auch dieser Schutz für künftige Vorsorgeverträge obligatorisch sein soll. Das aber würde die ohnehin fraglichen Renditeberechnungen der Privatvorsorge weiter dämpfen. Wie bei der Kopfpauschale zeigt sich auch hier: Privatisierung sozialer Risiken und ihrer Kosten ist nicht Teil der Lösung, sondern Teil des Problems, denn es ist sozial ungerecht und ökonomisch teurer als das Solidarsystem.

Die Regierung sagt nicht, dass sie die Rente ab 67 abschaffen will, dafür aber die Förderung der Altersteilzeit. Sie beabsichtigt, ein längeres Erwerbsleben für Ältere zu ermöglichen. Wie soll das gehen, wo bereits schon jetzt nur noch 7 Prozent der 64-Jährigen einer versicherungspflichtigen Arbeit nachgehen? Alle, die nicht bis zum Rentenein-trittsalter arbeiten können, haben hohe Abschläge auf ihre Rente zu erwarten. Der (neo-)liberale Koalitionspartner will den Rentenzugang mit 60 ermöglichen - bei Abschlägen von dann künftig bis zu über 25 Prozent! So eröffnet die neue Regierung die Perspektive, die von der FDP schon lange propagiert wird: Schuften bis ins hohe Alter mit einer kleinen Rente und einem »unbegrenzten« Hinzuverdienst - die Kombirente.
DIE LINKE fordert: Die gesetzliche Rente muss wieder den Lebensstandard sichern und vor Armut schützen. Dazu ist es nötig, die Leistungsabsenkung im Rentenniveau zurückzunehmen. Die staatliche Förderung der riskanten privaten Vorsorge erübrigt sich dann und kann eingestellt werden. Stattdessen erhalten Menschen mit geringerem Ein-kommen eine Aufwertung ihrer Rentenpunkte. Das Renteneintrittsalter muss bei 65 Jahren bleiben, und die Abschläge von bis zu 10,8 Prozent auf Erwerbsminderungsrenten werden abgeschafft. Die Arbeitgeber müssen sich wieder paritätisch an den Kosten der Altersvorsorge beteiligen.