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DIE LINKE. rechnet 2007 bei den Krankenkassen mit einem Beitragsanstieg von 1 Prozent

Pressemitteilung von Frank Spieth,

Der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Frank Spieth, verstärkt die Einschätzung des Chefs der Techniker Krankenkasse, Norbert Klusen, dass die gesetzlichen Krankenkassen in 2007 durch Vorgaben der Bundesregierung mit 4 Mrd. Euro Mehrbelastungen zu rechnen hätten, was einer Beitragssteigerung von 0,4 Prozent entspräche, aber eher zu optimistisch gerechnet ist.

Frank Spieth weist darauf hin, dass bei den großen Versorgerkrankenkassen (AOK, BARMER und andere) immer noch Nettoverschuldungen vorliegen würden. "Diese Verschuldungen werden im Jahre 2006 trotz Beitragserhöhungen zunehmen. Dies gelte auch für weitere Kassen. Nach Schätzungen von Experten im Gesundheitswesen werden die gesetzlichen Krankenversicherungen im Jahre 2006 einen Rückgang der Einnahmen verzeichnen, während bei den Ausgaben mit einem Zuwachs von 3,3 Prozent gerechnet wird."

Neben der Rückführung des Bundeszuschusses im kommenden Jahr um 2,7 Mrd. Euro, lasse die Mehrwertsteuererhöhung zusätzliche Kosten von 1 Mrd. Euro erwarten. Zu weiteren Ausgabensteigerungen kommen die gesetzlichen Verpflichtungen zur Entschuldung der Krankenkassen bis 2008 und die Kosten für die Einführung der elektronischen Versichertenkarte.

Gleichzeitig sei auf der Grundlage der bisherigen Debatte um die ärztliche Honorierung und die Bekämpfung der Unterversorgung in der hausärztlichen Versorgung in Ostdeutschland mit Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherungen zu rechnen.

Bei den Krankenkassen, die überproportional hohe Anteile älterer Menschen und chronisch Kranke versichern, werde deshalb eher mit einer Beitragssteigerung von 1 Prozent zu rechnen sein.

Spieth forderte die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt dazu auf, endlich als erste Maßnahme zur Bekämpfung des Beitragsanstiegs die Rechtsverordnung zur Einführung des krankheitsorientierten Risikostrukturausgleiches (Morbi-RSA) zu erlassen. Diese Rechtsverordnung hätte bereits 2004 auf der Grundlage des Gesetzes zur Reform des Risikostrukturausgleiches in der GKV erlassen werden müssen.