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Deutscher Ethikrat - neuer Weg in der Bioethik?

Pressemitteilung von Petra Sitte,

Das Bundeskabinett verabschiedete gestern den Gesetzentwurf zur Einrichtung eines Deutschen Ethikrats, der den Nationalen Ethikrat ersetzen soll. Dazu erklärt die Sprecherin für Forschung und Technologie der Fraktion DIE LINKE. im Deutschen Bundestag, Petra Sitte:

Neue Problemstellungen und Entwicklungen im Bereich der Lebenswissenschaften erfordern auch immer wieder neue Entscheidungen. Dies gilt sowohl für den Bundestag als auch für die Bundesregierung. Diese Entscheidungen betreffen auf vielfältige und tief greifende Weise die Lebensinteressen der Menschen dieses Landes.

Im Umgang mit bioethischen Fragestellungen ist übergreifende Zusammenarbeit gefordert und sinnvoll. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist bemüht, diesem Ansatz Rechnung zu tragen. Dies betrifft insbesondere die Vorschläge zur Berufung von unabhängigen Sachverständigen in den Deutschen Ethikrat sowie seine Orientierung auf die Initiierung einer gesellschaftlichen und eben nicht nur parlamentarischen Debatte.

Anders als viele Kritiker des Gesetzesentwurfes, wie insbesondere die Grünen, sehen wir deshalb kein Problem darin, wenn Parlamentarier nicht direkt einen Teil des Gremiums stellen werden.

Die Regelungen im Gesetzesentwurf sollten aber einer offenen und öffentlichen konstruktiven Diskussion unterzogen werden. Dabei sollten insbesondere die Erfahrungen anderer europäischer Länder in die Diskussion einbezogen werden.

Sensibilität und Komplexität der Fragestellungen sollten zugleich nicht in der Verlängerung alter Linien der Auseinandersetzung und in Polarisierungen von Meinungen untergehen. Ein Verschanzen hinter mehreren Gremien und Ebenen wie bisher verhindert ebenso Transparenz von Entscheidungsprozessen wie die Bildung von inneren Zirkeln beim neuen Ethikrat.

Engagierten und interessierten Abgeordneten des Bundestages bleibt unbenommen, sich auch weiterhin untereinander zu beraten und in die Diskussion einzubringen - sowohl über die entsprechenden Ausschüsse als auch über neu gebildete Diskussionsplattformen. Die nach einem breiten Beratungsprozess zu entscheidenden gesetzlichen Grundlagen verbleiben selbstverständlich dem Gesetzgeber.