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Der Gesetzgeber muss bei Sicherungsverwahrung handeln

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

„Die politische Verantwortungslosigkeit der Bundesregierung ist schuld an der derzeit herrschenden rechtlichen Unübersichtlichkeit. Wenn es um die Sicherungsverwahrung ging, waren der deutschen Politik die Stammtische in den vergangenen Jahren wichtiger als die Grundrechte und die Menschenrechtskonvention. Mit ihrem Verhalten missbraucht die Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht als Ausputzer für ihre jahrelange Arbeitsverweigerung“, erklärt Wolfgang Nešković, Richter am Bundesgerichtshof a.D. und Justiziar der Fraktion DIE LINKE, zur heutigen Verhandlung der Sicherungsverwahrung vor dem Bundesverfassungsgericht. Nešković weiter:

„Das deutsche System der Sicherungsverwahrung widerspricht der Europäischen Menschenrechtskonvention. Die Wurzel des Übels sind Gesetzesänderungen seit 1998, die mit der Menschenrechtskonvention nicht vereinbar sind. Deswegen wäre es spätestens nach den wiederholten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte richtig gewesen, die ursprüngliche Gesetzeslage wieder herzustellen. Daraus folgt, dass die Bundesrepublik Deutschland die bis 1998 geltende Höchstdauer der Sicherungsverwahrung von zehn Jahren wieder einführen und für die sogenannten Altfälle die 2004 eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung abschaffen muss.

Solange die Bundesregierung nicht bereit ist, ihren europarechtlichen Pflichten aus der Menschenrechtskonvention nachzukommen, wird sie immer wieder richterliche Zurechtweisungen, insbesondere durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, hinnehmen müssen.“