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Das Grundrecht auf Religionsfreiheit gilt auch für Muslime

Pressemitteilung von Hakkı Keskin,

Der bekannte Schriftsteller Ralph Giordano ist mit seinen Äußerungen zu einem geplanten Moscheebau in Köln in die Schlagzeilen geraten. Giordano sieht in der Großmoschee ein falsches Signal, weil sie eine vermeintlich gelungene Integration von Muslimen vorspiegeln würde. Die Integration hält Giordano für gescheitert. Dazu erklärt Hakki Keskin, Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE.:

Es ist eindeutig falsch und verwerflich, dass von manchen Medien nun versucht wird, Giordano als Holocaust-Überlebenden mit seinen islamkritischen Äußerungen in die Ecke von Rechtsextremen und Neonazis zu rücken. Seiner Kritik an der Burka als Symbol der Unterdrückung von Frauen stimme ich zu. Kritikwürdig an Giordanos Äußerungen ist jedoch, dass sie ein pauschales Urteil über den Islam fällen, mit dem die Religion als Ganzes diskreditiert wird.

Die überwältigende Mehrheit der in Deutschland lebenden Muslime orientiert sich an einem säkularen Islamverständnis. Trotz bestehender Integrationsschwierigkeiten ist es keinesfalls zu akzeptieren, wenn Muslime generell als integrationsunwillig oder gar als integrationsunfähig hingestellt werden. Die Integrationsprobleme sind primär darauf zurückzuführen, dass die deutsche Politik jahrzehntelang die Augen vor der multikulturellen Realität verschlossen hat und demzufolge keine der Integration förderlichen Rahmenbedingungen geschaffen wurden.

Hinzu kommt, dass das im deutschen Grundgesetz verankerte Recht auf Religionsfreiheit keine Privilegierung der christlichen Religion bedeutet, sondern für Angehörige aller Religionen gleichermaßen gilt. Wenn das Grundrecht auf Religionsfreiheit vom Mehrheitswillen der deutschen, nichtmuslimischen Bevölkerung abhängig gemacht werden soll, dann werden die allgemeinen Prinzipien des Rechtsstaats in Frage gestellt. Das Recht auf Religionsfreiheit ist aber nicht verhandelbar, ebenso wenig wie der säkulare Rechtsstaat.