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Bundesteilhabegesetz ist Spargesetz

Pressemitteilung von Katrin Werner,

"Der vorliegende Gesetzentwurf des Bundesteilhabegesetzes bringt keine wirksame Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Es handelt sich um ein Spargesetz. Das erklärte Ziel ist die Senkung der Ausgabendynamik", sagt Katrin Werner, behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, mit Blick auf die Einigung des Koalitionsausschusses. Werner weiter:

"Teilhabeleistungen sind immer noch abhängig vom Geldbeutel der Betroffenen, und das führt zwangsläufig zu Altersarmut. Das Wunsch- und Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen wird unter Kostenvorbehalte gestellt, und der Kreis der leistungsberechtigten Personen ist stark eingeschränkt. Viele Betroffene befürchten Verschlechterungen. Sie lehnen den Gesetzesentwurf ab und fordern eine grundlegende und umfassende Überarbeitung. Diese Kritik wird von der Bundesregierung ignoriert."