"Offenbar möchte die Bundesregierung sämtliche Versuche einer sozialeren Umsetzung von Hartz IV im Keim ersticken", erklärt Katja Kipping anlässlich der Klage des Bundes gegen das Land Berlin. "Zuerst wird das Land Berlin gezwungen, eine bundesweit vorbildliche Regelung zur weitgehenden Vermeidung von Zwangsumzügen aufzugeben und dann folgt auch noch eine Klage um Erstattungsansprüche. Die Bundesregierung sollte sich lieber darum bemühen, Zwangsumzüge zu verhindern."
"Das Land Berlin hatte die gesetzlichen Bestimmungen zu Zwangsumzügen im Sinne der betroffenen Hartz IV-Beziehenden ausgelegt. Die tatsächlichen Wohnkosten wurden für die Dauer von einem Jahr übernommen. Dadurch wurden Zwangsumzüge von Hartz IV-Beziehenden in Berlin weitgehend vermieden. Die Menschen konnten ihre Energien auf die Arbeitsuche konzentrieren und die soziale Trennung in der Stadt wurde nicht weiter verschärft - eine vorbildliche Regelung.Statt nun die Berliner Regelung im Bundesgesetz zu verankern und bundesweit auszuweiten, wie es die Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag fordert, hat die Bundesregierung die Berliner Landesregierung zunächst gezwungen, ihre vorbildliche Bestimmung zurückzunehmen. Dass der Bund nun das Land Berlin auch noch wegen Erstattungsansprüchen verklagt, zeigt dass nicht mal die geringsten Spielräume einer sozialeren Umsetzung von Hartz IV genutzt werden sollen.
DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, eine soziale und verlässliche Übernahme der Wohnkosten zu garantieren. Dazu schlagen wir vor, soziale Mindeststandards in einer Rechtsverordnung festzulegen, sowie vorliegende konkrete Empfehlungen zur Ausführung verbindlich zu machen. Darüber hinaus muss der Bund einen fairen Anteil der Kosten übernehmen, statt sich aus seiner Verantwortung zu stehlen. Diese Maßnahmen sind notwendig - nicht die Erhöhung des Drucks auf die Menschen."