Zum Hauptinhalt springen

Bundesregierung pfeift auf Abgeordnetenrechte

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Die Bundesregierung hat eine weitere Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Überwachung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz beantwortet. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Ulla Jelpke:

Die Bundesregierung pfeift auf die Rechte der Abgeordneten und hält an der Beobachtung der Linksfraktion weiterhin fest. Das ist die Quintessenz ihrer Antwort.

Gebetsmühlenhaft behauptet die Regierung, sie nehme eine "sorgfältige Abwägung möglicher Beeinträchtigungen" der Rechte von Abgeordneten mit ihrem eigenen Beobachtungsinteresse vor. Eine solche Abwägung müsste naturgemäß einzelfallbezogen sein - die Anlage einer so genannten Sachakte, die pauschal die ganze Fraktion erfasst, ist damit nicht zu vereinbaren.

Über die verfassungsmäßigen Rechte von Abgeordneten schreibt die Regierung: "Die verfassungsrechtliche Garantie des freien Mandats schützt den Abgeordneten vor zwangsweiser Einflussnahme auf die Art der Mandatsausübung."

Soll heißen: So lange den Abgeordneten kein Gewehr auf die Brust gedrückt wird, geht nach der Einschätzung des Innenministeriums alles in Ordnung. Das ist eine groteske Reduzierung der Abgeordnetenrechte.

Selbstverständlich ist die mit einer Überwachung verbundene Diffamierung zu angeblich verfassungsfeindlichen "Extremisten" eine Benachteiligung der Fraktion DIE LINKE. gegenüber anderen Fraktionen. Selbstverständlich besteht die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger die Kommunikation mit überwachten Abgeordneten scheuen, weil sie fürchten, dann selbst überwacht zu werden. Und selbstverständlich bedeutet das eine Einschränkung der Arbeit des ganzen Parlaments.

Die Abgeordneten sollen die Regierung kontrollieren und nicht die Regierung die Abgeordneten. Letzteres ist typisch für Diktaturen. Eine fortgesetzte Überwachung der Linken kann Menschen davon abhalten, Parteimitglied zu werden und die Linke zu wählen. Damit aber werden die konkurrierenden Parteien einschließlich der die Regierung tragenden begünstigt. Im Übrigen zeigen die Ergebnisse der Überwachung, dass damit vor allem Steuergelder verschleudert werden.

Deshalb ist und bleibt die Überwachung unserer Oppositionstätigkeit verfassungswidrig und muss sofort eingestellt werden.