Zum Hauptinhalt springen

Bundesregierung muss Rehabilitierungen bezüglich §175 schnellstmöglich umsetzen

Pressemitteilung von Harald Petzold,

"Ich bin außerordentlich erfreut über die klaren Worte des Gutachtens der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, das die Rehabilitierung der nach §175 Verfolgten in der Bundesrepublik juristisch keineswegs als Kann-Bestimmung bezeichnet, sondern ausdrücklich als gesetzgeberische Verpflichtung", erklärt Harald Petzold, queerpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Petzold weiter:

"Es ist allerhöchste Zeit, der jahrzehntelangen Ignoranz ein Ende zu setzen. Den Menschen, deren Würde massiv durch den Strafrechtsparagrafen §175 verletzt wurde und die gesellschaftlichen und sozialen Nachteilen ausgesetzt waren, muss nun schnellstens per Aufhebungsgesetz die Rehabilitierung ermöglicht werden. Zudem muss ein Entschädigungsverfahren etabliert werden, das einfach zugänglich ist und ohne weitere staatliche Eingriffe in die Intimsphäre der Betroffenen ausgeführt wird. Das bereits angerichtete Leid darf auf gar keinen Fall durch ein unsensibles Procedere des Verfahrens noch potenziert werden.

Die Bundesregierung muss die Forderungen des Gutachtens ernstnehmen, wonach ein kollektiver Fond errichtet werden soll, statt langwierige und entwürdigende Einzelfallprüfungen vorzunehmen. Die Rehabilitierung der Opfer des §175 muss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Dafür setzt sich DIE LINKE voll und ganz ein - nicht erst seit heute."