Zum Hauptinhalt springen

Bundesregierung mauert auch ohne Rechtsgrundlage

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Eine Grundregel der Bundesregierung, wenn sie zu Geheimdienstskandalen befragt wird, lautet: Schweigen. Dazu lässt sie sich eine Vielzahl von Begründungen einfallen. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, stellt eine Auswahl vor:

1.Meist argumentiert die Bundesregierung, Geheimdienstangelegenheiten gehörten in den Geheimdienstausschuss und basta.
2.Als wir nach den Flugbewegungen einzelner, mit Registrierungsnummern genannter Flugzeuge gefragt haben, hieß es, "aus Gründen der Luftsicherheit" könne man uns keine Auskunft erteilen (Drs. 16/167).
3.Wie das konkret zu verstehen sei? Da wurde dann wieder auf den Geheimdienstausschuss verwiesen (Drs. 355).
4.Eine ganz andere Ausrede erhielt ein Redakteur des "Stern" vom Verkehrsministerium: Das Luftverkehrsgesetz verbiete eine Auskunft, weil mit "personenbezogenen Daten" vertraulich umgegangen werden müsse. Dabei wurde weder nach den Namen von CIA-Piloten noch Entführungsopfern gefragt.
5.Auf eine von mir eingereichte schriftliche Frage erhalte ich heute vom Bundesverkehrsministerium die Antwort, eine "Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen" sei die Rechtsgrundlage dafür, Informationen zu verweigern.

Was denn nun? Sicher ist nur: Die Bundesregierung mauert, und es ist ihr recht egal, ob es eine bzw. welche Rechtsgrundlage es dafür gibt.

Bestätigt hat das Ministerium, dass "eine Boeing 737 mit der US-Registrierungsnummer N368CE mehrfach von oder nach Bagdad und weiteren Flughäfen fliegend auf dem Flughafen in Frankfurt am Main Station machte." Flugbeobachter und die dänische Regierung rechnen dieses Flugzeug, das auch schon mehrfach in Guantánamo gelandet ist, zur CIA-Flotte. Davon freilich will die Bundesregierung nichts wissen.

Fazit: Ein Untersuchungsausschuss bleibt notwendig.