Zum Hauptinhalt springen

Bundesregierung läuft ins verfassungsrechtliche Messer

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

„Die Bundesregierung läuft mit ihren Plänen zur Laufzeitverlängerung sehenden Auges ins verfassungsrechtliche Messer. Es ist offensichtlich, dass der Bundesrat den Plänen der Regierungskoalition zustimmen muss. Sollte die Bundesregierung den Bundesrat umgehen, wird das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung kassieren“, erklärt Wolfgang Neskovic, Bundesrichter a.D. sowie Justiziar und Vorstandsmitglied der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag, zu den Atomplänen der Bundesregierung. Neskovic weiter:

„Das Atomgesetz wird von den Ländern im Auftrag des Bundes ausgeführt. Die Bundesauftragsverwaltung greift in die Verwaltungshoheit der Länder ein. Eine Verlängerung der Restlaufzeiten würde demnach auch zu einer Verlängerung der Bundesauftragsverwaltung führen. Allein ein solcher Eingriff in diese Sachkompetenz der Länder bedarf ihrer Zustimmung – unabhängig vom Zeitraum der Verlängerung.

Hinzu kommt, dass der Gesetzgeber aus verfassungsrechtlichen Gründen gezwungen ist, zum Schutz der Bevölkerung hohe Sicherheitsstandards festzulegen. Bei einer Laufzeitverlängerung müssten demnach zugleich Nachrüstungspflichten für die (älteren) Atomkraftwerke festgelegt werden, damit das damit wachsende Sicherheitsrisiko die verfassungsrechtlichen Schutzpflichten nicht verletzt. Die damit verbundenen Auswirkungen auf die Verwaltungen der Ländern machen das Gesetz in jedem Fall zustimmungsbedürftig.“