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Bundesregierung ignoriert möglichen Rechtsbruch bei Abschiebung

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Das Nachrichtenmagazin "panorama" hatte in seiner Ausgabe vom 12. Januar dieses Jahres über die Abschiebung des Ehepaares Malekzai nach Afghanistan berichtet. Nach den Recherchen der Redaktion erfolgte diese Abschiebung, obwohl das OVG Hamburg die Abschiebung untersagt hatte. Die Fraktion DIE LINKE. nahm diesen Fall zum Anlass, die Bundesregierung nach ihrer Stellung zur Rückführung afghanischer Flüchtlinge zu fragen (Drs. 16/715). Zur nun vorliegenden Antwort erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.:

Durch die Antwort der Bundesregierung wird noch einmal deutlich, dass wir dringend eine Bleiberechtsregelung für langjährig geduldete Flüchtlinge brauchen. Nach Angaben der Bundesregierung beläuft sich die Zahl geduldeter afghanischer Flüchtlinge auf über 11.000, darunter fast 4.500 Frauen. Mai bis Dezember 2005 wurden 170 Männer und vier Frauen abgeschoben, seit dem 01.01.2003 sind fast 700 freiwillig zurückgekehrt. Der Rest bleibt ausreisepflichtig und in Deutschland ohne jede Perspektive, weil Aufenthaltserlaubnisse und Arbeitserlaubnisse nur in Ausnahmefällen erteilt werden. Besonders hart trifft dies Frauen, die aufgrund der Lage in Afghanistan auf lange Sicht nicht abgeschoben werden können. Aber auch anerkannte Flüchtlinge haben ihre Abschiebung zu befürchten: in 132 Fällen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge seit 2003 ihre Anerkennung widerrufen.

Besonders abstoßend ist die Reaktion der Bundesregierung auf die Frage nach dem Fall der Malekzais. Da der Hamburger Senat die von "panorama" "erhobenen Vorwürfe zurückgewiesen und die Redaktion der `Manipulation von Sachverhalten´ beschuldigt" habe, könne "nicht davon ausgegangen werden, dass es sich in dem Beispiel um einen Fall von `Abschiebung trotz gegenteiliger Beschlüsse von Gerichten´" gehandelt habe. Genau das haben die Recherchen von "panorama" aber eindeutig gezeigt, Manipulationen waren hierzu nicht notwendig. Aber statt den Fall unter die Lupe zu nehmen, handelt die Bundesregierung nach dem Motto "Was nicht sein soll, kann nicht sein". Diese ignorante Haltung gegenüber dem Schicksal von Schutzsuchenden in Deutschland muss endlich ein Ende haben!

Die Antwort der Bundesregierung kann im Büro der Abgeordneten angefordert werden.