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Bundesregierung hätte Beihilfeverfahren vermeiden können

Pressemitteilung von Eva Bulling-Schröter,

"Dass die EU-Kommission ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eröffnet, weil die Ausnahmen für energieintensive Industrien bei der EEG-Umlage zu einem erheblichen Teil unbegründet sind, ist nachvollziehbar. Die Bundesregierung hat es versäumt, unnötige Konzern-Subventionen rechtzeitig abzubauen. Gleichzeitig ist es gut, dass Brüssel nicht gegen das EEG insgesamt vorgeht, denn in Teilen sind die Rabatte wirklich erforderlich, um Unternehmen vor Wettbewerbsnachteilen zu schützen", erklärt Eva Bulling-Schröter. Die Umwelt-Expertin der Fraktion DIE LINKE weiter:

"DIE LINKE hat stets vor den pauschalen und teils überzogenen Industrie-Privilegien bei der Zahlung der EEG-Umlage gewarnt, nicht zuletzt weil diese die Stromkosten für sonstige Verbraucherinnen und Verbraucher nach oben treiben. Der EU-Kommission sind Ermäßigungen ein Dorn im Auge, weil sich andere Staaten, die ihre Industrie in diesem Umfang nicht entlasten, mit Recht über die deutschen Konzern-Subventionen aufregen. Diesem Unmut wäre die Grundlage entzogen worden, hätte die Bundesregierung die Industrierabatte danach ausgerichtet, welche Unternehmen tatsächlich relevante Wettbewerbsnachteile infolge energiewendebedingter Kosten haben. Das sind verschiedenen Studien zufolge weitaus weniger, als heute subventioniert werden, und zwar nicht nur beim EEG, sondern auch bei der Ökosteuer, den Netzentgelten und im Emissionshandel."