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Bundesnaturschutzgesetz erneut rechtswidrig

Pressemitteilung von Lutz Heilmann,

Anlässlich des heute verkündeten Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Bundesnaturschutzgesetz erklärt Lutz Heilmann, naturschutzpolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE.:

Bereits 2006 rügte der EuGH wegen zu großzügiger Ausnahmegenehmigungen das Bundesnaturschutzgesetz. Daraufhin wurde ein neuer Entwurf auf den Weg gebracht, der erneut rechtswidrig ist. Dies zeigt das heutige Urteil des EuGH. Zur Verhandlung standen zwar Österreichische Gesetze, doch die gerügten Regelungen entsprechen den nun in Deutschland geplanten. Die Bundesregierung kommt mit diesem Gesetzentwurf der Land- und Forstwirten zu sehr entgegen, so dass der Artenschutz zu wenig beachtet wird. Bedrohte Arten, die sich auf den Roten Listen wieder finden, dürfen nach Ansicht der Richterinnen und Richter des EuGH aber praktisch gar nicht beeinträchtigt werden, wenn sie vom EU-Recht geschützt sind. Ebenfalls nicht vereinbar mit der FFH-Richtlinie ist das Gesetz bei den zu Recht besonders strengen Vorgaben des EU-Rechts für Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

DIE LINKE. fordert Minister Gabriel auf, sich nicht nur öffentlich zur Bedeutung des Naturschutzes zu bekennen, sondern diesen Reden auch endlich konkrete Taten folgen zu lassen. Zu der eigentlich selbstverständlichen rechtskonformen Umsetzung der EU-Richtlinien gehört auch die Bereitstellung deutlich höherer finanzieller und personeller Mittel für den konkreten Schutz von Arten und Naturschutzgebieten. Das Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen vom Februar 2007 ist in dieser Hinsicht ein deutliches Warnsignal. Darin wird dezidiert aufgezeigt, dass die personellen wie finanziellen Ressourcen für den Naturschutz in den letzten zehn Jahren jeweils um ein Drittel zurückgegangen sind.