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BND außer Rand und Band

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

Zu der Überwachung des Telekommunikationsverkehrs der Welthungerhilfe in Afghanistan erklärt Wolfgang Neškovic, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE und Mitglied des Parlamentarischen Kontrollgremiums:

„Die Überwachung von Entwicklungshelfern durch den Bundesnachrichtendienst zeigt, dass der BND bei seiner Tätigkeit offensichtlich außer Rand und Band geraten ist.

Abhöraktionen im Ausland gegen deutschen Staatsbürger ohne gesetzliche Grundlage oder unter Missachtung gesetzlicher Vorschriften stellen einen Grundrechtsverstoß dar.

Wie schon beim verfassungswidrigen Auslesen der E-Mails der Spiegel Journalistin Koebel scheint der BND das Ausland für einen grundrechtsfreien Raum zu halten. Dabei ignoriert er, dass auch der BND als Teil der vollziehenden Gewalt nach Art.1 Abs.3 des Grundgesetzes an die Grundrechte als unmittelbar geltendes Recht gebunden ist. Damit hat er nicht nur die Grundrechte deutscher Staatsbürger im Ausland, sondern auch die im Grundgesetz benannten Menschenrechten ausländischer Staatsbürger zu beachten, soweit ein Inlandsbezug gegeben ist. Deswegen reicht es zukünftig nicht aus, im Nachhinein geschehene Grundrechtverletzungen einzugestehen, vielmehr ist es notwendig, sie erst gar nicht zu begehen."