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BKA-Gesetz bleibt ein rechtsstaatliches Missverständnis

Pressemitteilung von Wolfgang Neskovic,

Zu Meldungen, nach denen sich Bund und Länder bereits auf einen Kompromiss zum BKA-Gesetz verständigt haben, erklärt Wolfgang Neskovic, stellvertretender Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE:

"Das BKA-Gesetz bleibt ein rechtsstaatliches Missverständnis. Daran kann auch der jetzt mit den Ländern verabredete Kompromiss nichts ändern. Zwar ist zu begrüßen, dass zumindest die offensichtlich verfassungsrechtlichen Verstöße bei der Online-Durchsuchung nunmehr beseitigt werden sollen. Dennoch hat sich die SPD erneut als rechtsstaatlich unzuverlässig erwiesen. Denn die grundsätzlichen rechtsstaatlichen Einwände gegen das BKA-Gesetz bestehen fort:

Das BKA wird zu einer Behörde, unter deren Dach sich die Kompetenzen von Geheimdiensten und Polizeien vereinen. Das rechtsstaatliche Trennungsgebot wird damit künftig nur noch für Historiker von Interesse sein.

Der Schutz des Kernbereichs der Privatsphäre bei der Online-Durchsuchung ist - unabhängig von der verfahrensrechtlichen Frage der Beteiligung eines Richters - völlig unzureichend ausgestaltet. Bei der Online-Durchsuchung besteht keine geringere Gefährdung des Kernbereichs als bei der Wohnraumüberwachung oder der Überwachung der Telekommunikation. Trotzdem sieht der Gesetzentwurf bei der Online-Durchsuchung ein niedrigeres Schutzniveau vor.

Schließlich wird auch das Zwei-Klassen-System bei den zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern beibehalten. Demnach sollen Geistliche, Strafverteidiger und Abgeordnete absolut geschützt werden, während Rechtsanwälte, Ärzte und Journalisten geringer geschützt sein sollen. Nachvollziehbare Gründe hierfür gibt es allerdings nicht."