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Bewertung des Wahlrechts bleibt kontrovers

Pressemitteilung von Halina Wawzyniak,

„Die Anhörung hat bestätigt, dass es gegen den von der Koalition vorgelegten Gesetzentwurf zum Wahlrecht erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gibt“, so Halina Wawzyniak nach der Anhörung zur Neuregelung des Wahlrechts im Innenausschuss. „Der Koalitionsentwurf sieht vor, dass die einzelnen Bundesländer de facto abgeschlossene Wahlgebiete sind und die auf sie entfallenden Sitze von der Wahlbeteiligung abhängig gemacht werden. Der Gesetzentwurf der Koalition schließt aber nicht aus, dass ein Zuwachs an Zweitstimmen für eine Partei zu einem Verlust an Sitzen im Bundestag für dieselbe Partei führt, sondern minimiert lediglich die Wahrscheinlichkeit, dass dies passiert. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes sollte der Gesetzgeber aber das negative Stimmgewicht beseitigen. Dem Bundestag liegen genau zwei Gesetzentwürfe vor, die das negative Stimmgewicht tatsächlich beseitigen, einer davon stammt von der Fraktion DIE LINKE.“ Die stellvertretende Vorsitzende des Rechtsausschusses fährt fort:

„DIE LINKE hat weitere konkrete Vorschläge für die Änderung des Wahlgesetzes vorgelegt. Sie will einen gerichtlichen Schutz vor der Wahl, soweit eine Partei nicht zugelassen wurde, sie will das Wahlalters auf 16 Jahre senken, die Fünf-Prozent-Hürde abschaffen, Wahlcomputer verbieten, und DIE LINKE will das Wahlrecht für länger in Deutschland lebende Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft. Mehrere Sachverständige sprachen sich in der Anhörung für eine Beachtung und Weiterverfolgung dieser Ideen aus. Sollte die Koalition jetzt versuchen, mit ihrer Mehrheit ihren Gesetzentwurf unverändert durchzubringen, wird das Bundesverfassungsgericht erneut Arbeit bekommen. Deutschland verfügt seit dem 1. Juli 2011 über kein verfassungsmäßiges Wahlrecht, weil die Frist zur Neuregelung verstrichen ist. Ein Skandal, der durch die Annahme eines Gesetzentwurfes, der den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtes nicht genügt, nur fortgeschrieben wird.“