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Besteuerung von Prostituierten: Nehmen ohne zu geben ?

Pressemitteilung von Kirsten Tackmann,

Zur Initiative des Bundesfinanzministeriums, die Länder um eine "Verbesserung der steuerlichen Erfassung des Rotlichtmilieus" zu bitten, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Bundstagsfraktion DIE LINKE. und Mitglied des Fraktionsvorstandes Kirsten Tackmann:

Das 2002 verabschiedete Prostitutionsgesetz hatte das Ziel, die rechtliche und soziale Lage von Prostituierten zu verbessern. Seitdem ist Prostitution nicht mehr sittenwidrig. Zumindest im Steuerrecht hat dies dafür gesorgt, dass Einkünfte von Sexarbeiterinnen und Sexarbeitern anderen gewerblichen Einkünften gleichgestellt wurden. In anderen Bereichen allerdings treibt die Bundesregierung die tatsächliche Umsetzung des Prostitutionsgesetzes mit weit weniger Engagement voran.
Dem Bundesfinanzministerium sei, auch aufgrund eines Berichtes des Bundesrechnungshofes, bekannt, dass die steuerliche Erfassung der Prostituierten in der Vergangenheit lückenhaft war. Dies antwortete die Bundesregierung auf eine schriftliche Anfrage der Linksfraktion im Bundestag. Weiter heißt es, dass die Bundesländer auf Initiative des Bundesfinanzministeriums gebeten wurden, die "steuerliche Erfassung des Rotlichtmilieus" zu verbessern.

Die Mehrheit der Bundesländer hätte auch ihre Bereitschaft bekundet, ein pauschaliertes Besteuerungsverfahren nach dem "Düsseldorfer Verfahren" einzuführen. Nach diesem Verfahren führen Bordellbetreiber eine tägliche Steuerpauschale für jede in ihren Betrieben tätige Prostituierte an die Finanzämter ab.

Die Bundesregierung muss endliche ihre Doppelmoral aufgeben und die Umsetzung des Prostitutionsgesetzes voranbringen. Bislang wurden wichtige Gesetze weder bei der Verabschiedung des Prostitutionsgesetzes, noch in den folgenden Jahren der neuen Rechtslage angepasst. Beispiele sind das das Gewerbe- und Gaststättenrecht, das Baurecht, das Ausländergesetz und das Werbeverbot.

Das Ziel des Gesetzes, die rechtliche und soziale Situation der Prostituierten anderen Gewerben anzupassen, muss im Fokus ihres Interesses stehen und nicht nur das Steuersäckel des Finanzministers. Für die Einkommenssteuer bedeutet dies auch, dass die Bundesregierung die Länder in die Pflicht nehmen muss, die notwendige Anonymität für die Prostituierten zu gewährleisten und überhöhte Steuerpauschalen zu vermeiden.