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Berichtspflichten zu Tierversuchen müssen bleiben

Pressemitteilung von Eva Bulling-Schröter,

In regelmäßigen Abständen muss die Bundesregierung über die Art, Herkunft und den Zweck der in Tierversuchen verwendeten Tiere, über Maßnahmen, die die nachhaltige Ertragssteigerung in der Landwirtschaft betreffen und über die Lage und Entwicklung in der Forstwirtschaft berichten. Nun plant das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) nach eigenen Angaben die Aufhebung dieser drei gesetzlichen Berichtspflichten. Betroffen wären das Landwirtschafts-, das Tierschutz- und das Bundeswaldgesetz. Begründet wird diese Gesetzesänderung mit Personaleffizienz und Bürokratieabbau. Dazu erklärt die tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Eva Bulling-Schröter:

Künftig sollen die Abgeordneten des Bundestages die gewünschten Informationen nur noch per Mehrheitsbeschluss der Regierungsparteien anfordern können. Wie das genau passieren soll, geht aus dem Entwurf allerdings nicht hervor. Damit stirbt ein wichtiges Instrument, auch für Nichtregierungsorganisationen aus. Deshalb fordern wir eine mindestens zweijährige Berichterstattung und weiterhin eine jährliche Datenerhebung. Die jährlich erhobenen Daten müssen für die Öffentlichkeit zugänglich sein.

Wie wichtig die Berichtspflichten sind, zeigen beispielsweise die bedenklichen Entwicklungen beim Tierschutz. So stieg allein im letzten Jahr die Zahl der Tierversuche um 6,5 Prozent auf über 2,4 Millionen Tiere. Fortschritte beim Tierschutz landwirtschaftlicher Nutztiere sind kaum erkennbar. Die Veröffentlichung solcher Tatsachen darf nicht davon abhängen, wie es gerade um das Interesse und den guten Willen irgendwelcher Abgeordneten bestellt ist.

Das wirkliche Ziel liegt auf der Hand. Wo keine Berichte, da keine Nachfragen oder politischen Diskussionen. Diesen Vorstoß lehnen wir ab.