"Das Verwaltungsgericht Köln hat die Erhebung, Sammlung und Speicherung personenbezogener Informationen über Bodo Ramelow durch den Verfassungsschutz auch für die Zeit vor seinen Abgeordnetenmandaten für rechtswidrig erklärt", informiert der Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Hendrik Thalheim. "Damit ist im Zusammenhang mit dem kürzlich ergangenen Urteil des OVG Münster klar, die Beobachtung Bodo Ramelows durch den Verfassungsschutz war von Anfang an bis heute rechtswidrig. Das ist eine weitere schwere Schlappe für die Schlapphüte." Thalheim weiter:
"Nach diesem aktuellen Urteil sollte Innenminister Schäuble umgehend den Verfassungsschutz anweisen, die außerhalb von Recht und Gesetz stehende Beobachtung der Linken einzustellen. Es ist durch nichts zu rechtfertigen, die Sammlung von personenbezogenen Informationen fortzusetzen. Der Verfassungsschutz und sein Dienstherr Schäuble machen sich damit strafbar."
Beobachtung Ramelows durch Verfassungsschutz komplett rechtswidrig
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