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Bei "Online-Durchsuchung" droht Wildwuchs

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Polizeivertreter haben auf dem „10. Europäischen Polizeikongress“ wiederholt gefordert, die Privatcomputer von Verdächtigen mittels Spionagesoftware heimlich durchsuchen zu dürfen. Dazu erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.:

Trotz des eindeutigen Urteils des Bundesgerichtshofes hält BKA-Präsident Jörg Ziercke an seiner Forderung fest, Spionagesoftware einsetzen zu dürfen. Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei Konrad Freiberg fordert, diese Untersuchungen wie bei der Telefonüberwachung richterlich anzuordnen. Damit sehen die Polizeivertreter anscheinend alle grundrechtlichen Einwände ausgeräumt.

Der Bundesgerichtshof hatte vor wenigen Wochen die "Online-Durchsuchung" von Personalcomputern untersagt. In seinem Urteil hatte das Gericht nicht nur bemängelt, dass eine Rechtsgrundlage dafür fehle. Es hatte auch deutlich auf den Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger verwiesen, die durch solche Durchsuchungen gefährdet sei.

Das zeigt sich bei der Telefonüberwachung, wo ein regelrechter Wildwuchs herrscht und die Richter die Überwachungen oft unter Zeitdruck und ohne angemessene Prüfung anordnen. Dazu kommen die Fälle, in denen eine richterliche Anordnung erst nachträglich eingeholt wird. Allein 2005 wurden fast 50.000 Anschlüsse überwacht, die Zahl der Betroffenen dürfte weit darüber liegen. Auch bei den "Online-Durchsuchungen" ist solch ein Wildwuchs zu befürchten. Schon allein deshalb ist dieser tiefe Eingriff in die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger abzulehnen.