Zum Referentenentwurf der Regierung über das Gesetz zur Änderung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 25. Juli erklärt der behindertenpolitische Sprecher der Fraktion DIE LINKE., Ilja Seifert:
Der Bund und die Bundesländer wollen sich offenbar zu Lasten von Familienangehörigen aus der Finanzierung der Behindertenhilfe zurückziehen. Laut Referentenentwurf sollen Ehegatten und Lebenspartner noch stärker für die Aufbringung der Mittel herangezogen werden, wenn eine behinderte Person in einer Einrichtung lebt und betreut wird. Die geplante Änderung ist ein Freibrief, um an das Einkommen von Angehörigen heranzukommen. Zu erwarten ist auch eine Verschärfung beim Leistungsumfang in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Für die Leistungsberechtigten wird es schwieriger, zusätzlich benötigte Leistungen zu erhalten. Durch die vorgeschlagene Formulierung in § 42 werden die Leistungsträger aufgefordert, nur noch auf Antrag Zusatzleistungen zu erbringen, wenn der „nach den Umständen unabweisbar gebotene Bedarf auf keine andere Weise gedeckt werden“ kann.Nicht nachvollziehbar ist außerdem der Ausschluss teilstationärer Einrichtungen aus dem Leistungskatalog für die Unterkunftskosten. Davon betroffen sind auch Personen in betreuten Wohnformen, die gegebenenfalls zusätzlich Sozialhilfe beantragen müssen. DIE LINKE. schließt sich der Meinung der Evangelischen Kirche Deutschland (EKD) an, die in ihrer Stellungnahme schreibt: „Da die Sozialhilfeträger in der Vergangenheit die Unterkunftskosten durch Satzungen massiv gekürzt haben, können gerade für Personen mit Behinderungen dadurch eine Leistungskürzung eintreten“. Wie die EKD sehen auch wir die Teilhabe behinderter Menschen in der Gesellschaft eher zurückgedrängt als gefördert.