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Befreiung und Begnadigung

Pressemitteilung von Gesine Lötzsch,

Zu den Ergebnissen eines Gutachtens über die Verurteilung und Begnadigung von NS-Kriegsverbrechern durch die bundesdeutsche Justiz, erklärt Gesine Lötzsch, stellvertretende Vorsitzende der Frakion DIE LINKE.:

Am Vorabend des Tages der Befreiung Deutschlands vom Hitler-Faschismus ist es wichtig daran zu erinnern, wie die bundesdeutsche Justiz mit den verurteilten Kriegsverbrechern umgegangen ist. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages teilte mir nach längerer Recherche mit:

Von den 24 Kriegsverbrechern, die in Nachfolgeprozessen unter der Leitung der US-amerikanischen Militärgerichte in Nürnberg in der Zeit von 1947 bis 1949 zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, wurden 63 Prozent begnadigt. Von den 158 Kriegsverbrechern, die von der westdeutschen Justiz zu lebenslanger Haft verurteilt wurden, wurden 41 Prozent begnadigt.

Es ist sinnvoll - nicht nur am Tag der Befreiung vom Faschismus - über solche Fragen zu informieren und zu diskutieren, dann kann man auch die Geschichtsklitterung von Ministerpräsident Oettinger im Fall Filbinger besser einordnen.

Als nächstes werde ich ermitteln lassen, welche der begnadigten Kriegsverbrecher sich bei den Hinterbliebenen der Opfer für seine Taten entschuldigt haben.