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Auswärtiges Amt misst mit zweierlei Maß

Pressemitteilung von Alexander S. Neu,

„Das Auswärtige Amt kommt zu dem völlig unverständlichen und inakzeptablen Schluss, dass die Souveränitätsverletzungen des syrischen Luftraums, welche durch die USA, Frankreich und Großbritannien begangen werden, nach Artikel 51 der UN Charta im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts gedeckt und damit rechtens seien. Im Gegenzug dazu würden aber die Verletzungen des türkischen Luftraums durch Russland ‚jeder völkerrechtlichen Grundlage entbehren‘. Das ist Messen mit zweierlei Maß auf höchstem Niveau. Weder hat Syrien einen der genannten Staaten angegriffen, was ein Selbstverteidigungsrecht rechtfertigen würde. Noch kann die Bekämpfung des IS ohne Zustimmung der syrischen Regierung auf syrischem Territorium selbstherrlich im Alleingang geplant und ausgeführt werden“, so Alexander S. Neu, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Verteidigungsausschuss, zur Antwort der Bundesregierung zur Rechtmäßigkeit von Luftraumverletzungen über Syrien und der Türkei (Drs-Nr. 18/12573) im Zusammenhang mit dem Abschuss eines russischen Kampfflugzeuges durch die Türkei im türkisch-syrischen Grenzgebiet. Neu weiter:

„Die wachsende Gefahr für den Weltfrieden ergibt sich zunehmend auch dadurch, dass die Souveränität Syriens durch den Westen und die Golfmonarchien verletzt wird und das syrische Staatsgebiet völkerrechtswidrig für ‚vogelfrei‘ erklärt wurde. Der IS kann und wird nicht mit militärischen Mitteln zu besiegen sein - genau so wenig, wie es die Taliban in Afghanistan waren. Stattdessen müssen die Finanzierungs- und Einnahmequellen des IS ausgetrocknet werden, um ihn nachhaltig zu schwächen.

Ich appelliere nachdrücklich an die Bundesregierung, auf die so genannten ‚Freunde des Westens‘, wie Katar, Saudi-Arabien und die Türkei einzuwirken, die bedrohliche weltpolitische Lage nicht noch durch weitere unsinnige Manöver anzuheizen. Gerade die Türkei hat schon mehrfach das Territorium anderer Staaten nicht geachtet. Dies kann schnell zu einem Flächenbrand führen.“