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Auslands-BAföG ausweiten statt einschränken

Pressemitteilung von Nele Hirsch,

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass die Regelungen bei der BAföG-Auslandsförderung gegen das EU-Freizügigkeitsrecht verstoßen, da vor einer Auslandsförderung ein mindestens einjähriges Studium im Inland vorausgesetzt wird. Hierzu erklärt Nele Hirsch, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Europaweite Mobilität im Studium sollte mehr und mehr zur Realität werden. Das hat das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum BAföG erneut bekräftigt. Der geforderte Wegfall der einjährigen Orientierungsphase im Inland ist eine wichtige Voraussetzung für alle Studieninteressierten, um unabhängig von ihrer sozialen Herkunft ein Auslandsstudium individuell planen zu können.

DIE LINKE fordert die Bundesregierung angesichts des Urteils dazu auf, auch darüber hinaus Hürden beim Auslandsstudium abzubauen. Ihre bisherige Politik weist vielfach in die entgegengesetzte Richtung. So wird in der von ihr vorgelegten BAföG-Novelle zwar auch der Wegfall der einjährigen Orientierungsphase vorgeschlagen, aber zugleich unter anderem festgesetzt, dass Studiengebühren, die im Ausland anfallen, künftig nicht mehr umfassend durch die BAföG-Auslandsförderung übernommen werden können. Damit würde die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Makulatur. Der Wegfall der einjährigen Orientierungsphase im Inland hilft Studierenden wenig, wenn sie den Schritt ins Ausland aufgrund hoher Gebührenforderungen ohnehin nicht gehen können.