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"Ausländerrechtliche Gefahrenabwehr" erstickt Reisefreiheit und Gastfreundschaft

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Praxis der Visumerteilung bzw. -verweigerung teilt die Bundesregierung mit: Eine Aussage darüber, in wie vielen Fällen der "illegale" Aufenthalt eines/r Ausländers/in auf den Missbrauch eines Visums zurückgeführt werden kann, sei nicht möglich. Dazu erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., Ulla Jelpke:

Die Antwort der Bundesregierung ist überraschend. Jahrelang wurde suggeriert, durch den "Missbrauch" von Visa käme es zu massenhafter illegaler Einwanderung. Da Ausländerinnen und Ausländer die besterfasste und -überwachte Bevölkerungsgruppe sind, wurde dem allgemein Glauben geschenkt. Nun wird deutlich: Die Bundesregierung jagt Phantome. Denn zur Zahl der Migrantinnen und Migranten, die mit einem Visum eingereist und nach Ablauf des Visums (zunächst) nicht wieder ausgereist sind, liegen keine statistischen Angaben vor. Mutmaßungen über massenhaften „Missbrauch“ von Visa müssen dagegen seit Jahren als „Argument“ für Verschärfungen bei der Visumerteilung herhalten. Dabei hat auch der Visa-Untersuchungsausschuss keine derartigen belastbaren Erkenntnisse erbracht.

Die sonstigen Antworten der Bundesregierung täuschen darüber hinweg, dass die Gesetzeslage und Anwendungspraxis Ausländerinnen und Ausländer, die ihre Verwandten oder Bekannten in Deutschland besuchen wollen, viele Steine in den Weg legt. Entgegen den Empfehlungen von Verbänden sieht die Bundesregierung keinen Verbesserungsbedarf bei der Visumserteilung: Die "ausländerrechtliche Gefahrenabwehr" erstickt die Grundsätze der Reisefreiheit und Gastfreundschaft. Ich fordere die Bundesregierung auf, die EU-Ratspräsidentschaft zu nutzen, um eine deutliche Liberalisierung bei der Visumerteilung zu erreichen.