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Auch Schutz vor Verfolgung ist ein Menschenrecht

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Zu Beginn ihres Redebeitrages zur Haushaltsdebatte hat Kanzlerin Angela Merkel heute begrüßt, dass der zum Christentum konvertierte Herr Rahman freigelassen wurde. Ihm drohte in Afghanistan die Todesstrafe wegen des „Abfalls vom Islam“. Die Kanzlerin führte dies als Beispiel für den Einsatz der Bundesregierung für Menschenrechte an. Zu diesen zähle auch die Religionsfreiheit und die Meinungsfreiheit. Dazu erklärt Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE.:

Ich will Frau Merkel ins Gedächtnis rufen, dass zu den wesentlichen international geltenden Rechten auch der Schutz vor Verfolgung gehört. Realistischerweise muss man sagen: Herr Rahman hätte in Deutschland kein Asyl bekommen, wäre er vor wenigen Jahren hierhin geflohen. Er wäre abgeschoben worden. Von der Bedrohung der Hindus und Sikhs in Afghanistan schweigt Frau Merkel ganz. Kein Wort auch von der Verfolgung, die Homosexuellen droht. Dass alleinstehende Frauen in der Öffentlichkeit Gewalt fürchten müssen, scheint keine Rolle zu spielen. Das spricht Bände über ihr Verständnis der Menschenrechte.

Wenn Frau Merkel es ernst meint mit der Verwirklichung der Menschenrechte, dann rufe ich sie und ihre Fraktion auf: Fangen Sie damit in Deutschland an! Es wäre schon ein wichtiger Schritt, endlich das Recht auf Schutz vor Verfolgung umfassend zu verwirklichen.

Ein aktuelles Beispiel für die dauerhafte Verletzung dieses Rechts ist der Fall Behzad Samadi. Er ist aus dem Iran geflohen, weil er dort in der Studentenbewegung aktiv war. Auch in Deutschland blieb er politisch aktiv, unter anderem in der "Föderation iranischer Flüchtlingsräte". Ihm droht daher im Iran Gefängnis und Folter. Beim Versuch, ihn am 01. März dieses Jahres abzuschieben, unternahm er vor Verzweiflung einen Selbstmordversuch. Im Moment befindet er sich in psychiatrischer Behandlung. Dennoch soll er weiterhin abgeschoben werden. Dass eine Klage gegen die Ablehnung der Anerkennung als Asylberechtigter noch läuft, wollen die Behörden nicht einmal abwarten.

Appelle zur Einhaltung der Menschenrechte an andere Staaten machen Verletzungen international verbriefter Rechte im eigenen Land weder ungeschehen noch gut.