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Armutsregelsatz von Armen abgeleitet

Pressemitteilung von Katja Kipping,

„Ursula von der Leyen behauptet, die neuen Regelleistungen für Hartz- IV-Empfänger würden von ‚kleinen Einkommen’ abgeleitet. Das erweckt den Eindruck, dass es sich bei der Referenzgruppe um Beschäftigte mit geringem Erwerbseinkommen handelt“, so die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katja Kipping. „In Wahrheit sind es die Ärmsten in der Gesellschaft, von denen nur die wenigsten einen Job haben, wie die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine schriftliche Frage von mir selbst zugeben muss. Das kann nicht die Grundlage zur Berechnung eines Existenzminimums sein.“ Kipping weiter.

„Tatsache ist, dass nicht einmal 20 Prozent derjenigen, die die Referenzgruppe für die Berechnung der Regelleistungen für Erwachsene bei Hartz IV bilden, erwerbstätig sind. Dagegen sind in der Referenzgruppe über 20 Prozent Erwerbslose und 38 Prozent Rentner. Das heißt, die Regelleistungen werden hauptsächlich von armen Erwerbslosen und Rentnern abgeleitet. Bei dieser Grundlage der Berechnung ist es nicht verwunderlich, dass nur Armutsregelleistungen herauskommen.“