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Arbeitnehmerschutzgesetze stärken

Pressemitteilung von Jutta Krellmann,

 

„Mit ihrer Agenda der Deregulierung und Flexibilisierung haben die letzten Bundesregierungen maßgeblich dazu beigetragen, dass Arbeit Menschen krank macht. Der neueste Vorstoß, das Arbeitszeitgesetz zu öffnen, kommt daher der vorsätzlichen Körperverletzung nahe“, kommentiert Jutta Krellmann, gewerkschaftspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, die AOK-Studie „Fehlzeit-Report 2017“. Krellmann weiter:

„Arbeit muss nicht krank machen. Gute Arbeit ist gestaltbar. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten ihre Arbeitsbedingungen mitgestalten können und gehört werden. Ich fordere daher eine Anti-Stress-Verordnung, die den betrieblichen Akteurinnen und Akteuren garantiert, im Dialog mit den Beschäftigten die Ursachen für psychische Belastungen zu benennen und gezielte Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Die Union hat massiv eine Anti-Stress-Verordnung blockiert. Das zeigt, dass sie wirtschaftliche Interessen über die Gesundheit der Beschäftigten stellt.

Als mögliche Gefährdungsfaktoren muss die Anti-Stress-Verordnung mindestens die Gestaltung der Arbeitsaufgabe, die Arbeitsorganisation sowie die Bedingungen des Arbeitsplatzes und besonders der Arbeitszeit berücksichtigen. Für all diese Bereiche sind geeignete Beurteilungskriterien als Vorgaben für Gefährdungsbeurteilungen zu entwickeln. Wer sich diesem verschließt, nimmt die Zunahme psychischer Belastungen billigend in Kauf. Eine Anti-Stress-Verordnung würde Beschäftigten und Arbeitgebern zeigen, was gegen psychische Belastung konkret getan werden muss.

DIE LINKE fordert, dass die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit in einem ersten Schritt von 48 Stunden pro Woche auf 40 Stunden reduziert wird. Die Arbeitszeit muss sich auch an den Wünschen der Beschäftigten und nicht nur an den Ansprüchen der Unternehmen ausrichten. Psychische Belastungen müssen verringert und die Arbeit altersgerecht gestaltet werden. In diesem Sinne müssen Arbeits- und Gesundheitsschutz verbessert und um eine Anti-Stress-Verordnung ergänzt werden. Auch ist die betriebliche Mitbestimmung auszubauen.“