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Antipiratenkampf auf ungeklärten rechtlichen Grundlagen

Pressemitteilung von Wolfgang Gehrcke,

„Die Bundesregierung will von den Abgeordneten des deutschen Bundestages die Zustimmung für den Einsatz der Bundeswehr im „Anti-Piratenkampf“. Sie weigert sich, den Abgeordneten eine rechtliche Bewertung für ihre Pläne vorzulegen. Das ist völlig unakzeptabel“, kritisiert Wolfgang Gehrcke, Obmann der Fraktion DIE LINKE im Auswärtigen Ausschuss, den Versuch der Bundesregierung, das Mandat für einen Bundeswehreinsatz zur Piratenjagd am Horn von Afrika im Hauruckverfahren durch das Parlament zu bringen. Gehrcke weiter:

„Seit Monaten wird in der Öffentlichkeit über die Beteiligung der Bundeswehr an den „Anti-Pirateneinsätzen“ der Bundeswehr diskutiert. Verschiedenste Staats- und Völkerrechtler haben begründete Zweifel an der Verfassungs- und Völkerrechtskonformität der deutschen Beteiligung an diesem Einsatz vorgebracht. Bis heute hat die Bundesregierung den Abgeordneten des deutschen Bundestages keine rechtliche Bewertung für die deutsche Beteiligung an diesem Militäreinsatz vorgelegt. Ohne verfassungs- und völkerrechtliche Abwägung können sich die Abgeordneten des deutschen Bundestages keine fundierte Meinung bilden.

Zu klären ist, ob das Trennungsgebot zwischen Polizei und Armee eingehalten ist. Ebenfalls ist zu klären, inwieweit ein Einsatz der Bundeswehr gegen Piraten polizeiliche Aufgaben betrifft. Ein Einsatz dre Bundeswehr für polizeiliche Aufgaben kann, auch wenn er im Ausland stattfindet, ein Türöffner für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren sein. Genau dies plant die CDU seit langem. Ungeklärt ist auch, inwieweit der geplante Bundeswehreinsatz mit dem Anti-Terrorkrieg verknüpft ist. Bekanntermaßen sind Marine-Einheiten im Rahmen des OEF-Einsatzes bereits am Horn von Afrika. Dies sind nur einige Beispiele für ungeklärte Fragen. Aus diesem Grund hat die LINKE im Auswärtigen Ausschuss eine Anhörung beantragt.

Aus Zeitgründen fand der Antrag der LINKEN nicht die Zustimmung der anderen Parlamentsfraktionen. Den Zeitdruck und das Fehlen einer rechtlichen Bewertung verantwortet ausschließlich die Bundesregierung.“