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Anhörung zum Hochschulrahmengesetz offenbart Verantwortungslosigkeit der Bundesregierung

Pressemitteilung von Nele Hirsch,

Zur heutigen Anhörung zu der von der Bundesregierung geplanten Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes erklärt Nele Hirsch, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE:

Ohne Not plant die Bundesregierung, das Hochschulrahmengesetz abzuschaffen - mit schwerwiegenden Folgen für Mitbestimmung, Qualität und Mobilität im Studium. Das haben die Sachverständigen der heutigen Anhörung zum Hochschulrahmengesetz mit zahlreichen Beispielen bestätigt.
Mit der geplanten Aufhebung würde allen voran die Frage der Hochschulzulassung noch uneinheitlicher und intransparenter geregelt.
Zudem droht die Abschaffung der jetzigen Kapazitätsverordnung, die sicherstellt, dass das Recht auf einen Studienplatz nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden kann. Außerdem wären die jetzigen Bestimmungen zur Rechtsform der Hochschulen ausgehebelt. Was in Hessen und Niedersachsen mit Stiftungshochschulen zurzeit noch die Ausnahme ist, könnte dann bald bundesweit zur Norm werden. Mit diesem Schritt könnten auch die Mitbestimmungsrechte der Studierenden und der Beschäftigten an den Hochschulen weiter infrage gestellt werden.
All das zeigt, dass die Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes die neoliberale Umstrukturierung weiter vorantreiben würde und das Vorhaben sich somit eins zu eins in die herrschende Politik der Bundesregierung einordnen lässt. Nicht von ungefähr war es der baden-württembergische Minister Peter Frankenberg, der die Planungen der Bundesregierungen als Sachverständiger am lautesten begrüßte und zugleich in der Vergangenheit in seinem Bundesland mit Studiengebühren und weiteren Schritten hin zur Deregulierung und Privatisierung der Hochschulen immer wieder vorgeprescht ist. Wer dagegen für eine soziale und demokratische Entwicklung der Hochschulen streitet, muss der geplanten Aufhebung des Hochschulrahmengesetzes aufs Schärfste widersprechen.
DIE LINKE teilt die Auffassung, die von der überwiegenden Anzahl der Sachverständigen vertreten wurde, dass bei einer möglichen Abschaffung des Hochschulrahmengesetzes der Bund mindestens in den Bereichen der Zulassung zum Studium und der Hochschulabschlüsse seine Kompetenzen wahrnehmen und entsprechende Gesetze vorlegen muss.