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Anerkannten irakischen Asylbewerbern droht Abschiebung

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. belegt einen sprunghaften Anstieg von Widerrufsverfahren. Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion, übt daran scharfe Kritik.

Nach § 73 des Asylverfahrensgesetzes ist nach spätestens drei Jahren zu prüfen, ob die Gründe für die Anerkennung als Asylberechtigter oder Flüchtling noch vorliegen. Ist dies nicht der Fall, kann die Anerkennung widerrufen werden. Alarmiert durch Klagen von Flüchtlingsinitiativen und "pro asyl", seit dem proklamierten "Ende" des Irakkrieges komme es bei Irakern zu schematischen Widerrufsverfahren ohne tatsächliche Einzelfallprüfung, hat sich die Fraktion DIE LINKE. mit einer Kleinen Anfrage (Bt-Drs 16/2351) an die Bundesregierung gewandt.

Aus der Antwort der Bundesregierung geht hervor, dass es 2004 tatsächlich zu einem sprunghaften Anstieg der Widerrufsverfahren kam. 2003 wurden 163 solcher Verfahren eingeleitet, im Jahr 2004 11.536 und im folgenden Jahr 6.015. Aus der Antwort ist weiterhin ersichtlich, dass die meisten Betroffenen sich gerichtlich gegen den Widerruf ihrer Anerkennung als Flüchtling oder Asylberechtigter zur Wehr setzen. Da die meisten Iraker aufgrund der Situation in ihrem Herkunftsland nicht abgeschoben werden können, halten sie sich nach erfolgtem, unanfechtbarem Widerruf nur noch geduldet in der Bundesrepublik auf. Die Zahl der geduldeten Iraker beläuft sich inzwischen auf über 10.349, 2.541 davon leben bereits seit mehr als fünf mit diesem prekären Aufenthaltsstatus.

Ulla Jelpke, innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE., übt scharfe Kritik an diesem Vorgehen: "Bereits anerkannte und zumeist integrierte Flüchtlinge werden durch die Widerrufsverfahren in Angst und Panik versetzt, in aufwändige Rechtstreitverfahren verwickelt und mit der Gefahr einer Abschiebung konfrontiert. Die Bundesregierung redet von 'Integration' und betreibt gegenüber irakischen Flüchtlingen Des-Integration pur."

Die Bundesregierung will trotz der Kritik des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) die Widerrufspraxis ausdrücklich nicht ändern. Der UNHCR überwacht die Durchführung internationaler Abkommen wie der GFK. Jelpke: "Die Fraktionen des Bundestages sind aufgerufen, seinen Empfehlungen bei der anstehenden Reform des Zuwanderungsgesetzes Folge zu leisten und den Widerrufs-Paragrafen zu streichen. Freiwerdende Mittel im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge können dann für echte Integrationsarbeit verwendet werden."

Hinweis: Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage kann im Büro von Ulla Jelpke (Tel. 030/227-71252) angefordert werden.