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Änderungen bei der Modernisierungsumlage sind überfällig - aber nicht so

Pressemitteilung von Heidrun Bluhm-Förster,

„Die Vorschläge aus dem Bundesjustizministerium für ein zweites Mietrechtspaket reichen keinesfalls aus, um Mieterinnen und Mieter vor drastischen Mieterhöhungen infolge einer Modernisierung ihrer Wohnung zu schützen“, kommentiert Heidrun Bluhm, bau- und wohnungspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, das Grundlinien-Papier zur Mietrechtsnovelle aus dem Hause von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD). Bluhm weiter:

„Der Entwurf für eine Neuregelung der Modernisierungsumlage sieht eine Mietsteigerung um bis zu 50 Prozent innerhalb von acht Jahren um maximal vier Euro pro Quadratmeter vor und beschränkt sich lediglich auf die energetische Modernisierung. Eine ‚normale‘ Modernisierung oder eine Luxusmodernisierung kann sich der Vermieter weiterhin allein vom Mieter bezahlen lassen. Das wird zwangsläufig dazu führen, dass die Vermieter beide Sanierungsziele miteinander verbinden. Viele Mieterinnen und Mieter können sich in diesen Fällen ihre Wohnungen nicht mehr leisten und würden unweigerlich verdrängt. Das Kernproblem, dass Vermieter Modernisierungen als Instrument der Mieterverdrängung missbrauchen, bliebe bestehen.

Selbst diese unzureichenden Vorschläge gehen dem Koalitionspartner CDU/ CSU schon zu weit. Gleiches gilt für die neuen Regeln bei der Erstellung des Mietspiegels, welche von der CDU ebenfalls abgelehnt werden. Es ist richtig, bei den Vergleichsmieten nicht mehr nur die vergangenen vier Jahre zu berücksichtigen, sondern die vergangenen zehn Jahre, um den Mietanstieg stärker zu dämpfen.

DIE LINKE will Mieterinnen und Mieter stärker vor Mieterhöhungen und Verdrängung schützen, indem die Modernisierungsumlage auf maximal fünf Prozent der Kosten und auf einen Zeitraum bis zur Amortisierung begrenzt werden soll. Es kann nicht sein, dass die Mieterinnen und Mieter für die Kosten der Gebäudesanierung alleine aufkommen. Am Ende muss die so genannte ‚Warmmietenneutralität‘ für die Mieterhaushalte stehen, d.h. die Mieterhöhungen dürfen maximal die Höhe der Ersparnisse bei den Heiz- und Energiekosten erreichen. Eine energetische Gebäudesanierung auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter ist unsozial und ungerecht. Wir müssen die Kosten der energetischen Gebäudesanierung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstehen, an denen sich der Bund umfangreich zu beteiligen hat.“