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Abgeordnete Jelpke besuchte Gefangene in Moabit

Pressemitteilung von Ulla Jelpke,

Die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke, hat am Dienstagnachmittag drei Gefangene besucht, die unter dem Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung seit mehr 1 1/2 Monate in Untersuchungshaft gehalten werden. Dazu erklärt Ulla Jelpke:

Gestern habe ich Florian L., Oliver R. und Axel H. im Gerichtsgefängnis Berlin-Moabit besucht. Dieser Sonderbesuch musste bereits einmal verschoben werden, da angeblich nicht genügend Beamte des Bundeskriminalamtes zur Überwachung des Gesprächs bereit standen.

Die Gespräche wurden von zwei Beamten des Bundeskriminalamtes und einer Justizvollzugsbeamtin überwacht. Ein vertrauliches Gespräch war mir deshalb ebenso wenig möglich wie den Angehörigen der Inhaftierten. Die drei Gefangenen schilderten mir ihren Haftalltag. Sie werden täglich 23 Stunden in Einzelhaft gehalten und haben lediglich Anrecht auf eine Stunde Besuch im Monat. Durch die Untersuchungshaft hat einer der Inhaftierten bereits seinen Arbeitsplatz verloren, ein anderer hat nicht einmal Antwort von seinem Arbeitgeber bekommen.

Den drei Untersuchungsgefangenen wird von der Bundesanwaltschaft ein versuchter Brandanschlag auf LKW der Bundeswehr vorgeworfen. Zudem werden sie beschuldigt, Mitglieder einer terroristischen Vereinigung nach §129a Strafgesetzbuch (StGB) zu sein.

Der Terrorismusvorwurf setzt Straftaten voraus, die „durch die Art ihrer Begehung oder ihrer Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen“ können. Für die den Beschuldigten vorgeworfenen Brandstiftungen trifft dies sicherlich nicht zu, der Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung ist unverhältnismäßig. Anstatt wegen versuchter Brandstiftung nach § 306 StGB zu ermitteln, wird zum § 129a mit seinen zahlreichen Sondervollmachten für die Ermittler gegriffen. So konnte Untersuchungshaft angeordnet werden, obwohl die Beschuldigten nicht vorbestraft sind und in geordneten Verhältnissen lebten. Fluchtgefahr besteht also nicht. Deshalb müssen die Haftbefehle gegen Florian L., Oliver R. und Axel H. sofort aufgehoben werden.

Im Übrigen haben die Paragraphen 129, 129a und b StGB in einem Rechtsstaat nichts verloren.