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35 Jahre Berufsverbote sind genug: Kalten Krieg in den Köpfen endlich beenden!

Pressemitteilung von Norman Paech,

Zum Jahrestag des „Radikalenerlasses“ erneuern der parteilose Bundestagsabgeordnete der Fraktion DIE LINKE., Norman Paech, und der langjährige Sprecher der Initiative „Weg mit den Berufsverboten“, Horst Bethge, ihre Forderung nach Beendigung der menschenrechtswidrigen Berufsverbotspraxis:

Vor 35 Jahren, am 28. Januar 1972, wurde der Ministerpräsidentenbeschluss zu „Radikalen im öffentlichen Dienst“ verabschiedet. Immer noch kommt es zu skandalösen Berufsverboten, so im Fall des Heidelberger Lehrers Michael Czakozsy, dessen Einstellung auf Betreiben der seinerzeitigen baden-württembergischen Kultusministerin Annette Schavan (CDU) wegen seiner Betätigung im „Antifaschistischen Bündnis Heidelberg“ abgelehnt wurde.

Horst Bethge erinnert: „Politiker wie Gerhard Schröder, Joschka Fischer, Heidi Wieczorek-Zeul, Olaf Scholz, Hertha Däubler-Gmelin, Jürgen Trittin, Siegmar Gabriel und Klaus-Uwe Benneter sind vor Jahren selbst im Komitee „Weg mit den Berufsverboten“, auf Pressekonferenzen oder als Anwälte aktiv gegen die Berufsverbotspolitik aufgetreten. Wir fordern sie jetzt auf, dazu endlich eine politische Initiative zu ergreifen.“

Prof. Dr. Norman Paech und Horst Bethge regen an, nach dem Muster Norwegens und Schwedens eine neutrale deutsche „Wahrheitskommission“ zu gründen, die die Rehabilitierung der betroffenen Opfer des Kalten Krieges betreibt. In diesen skandinavischen Ländern ist dadurch nach dem Auffliegen der Bespitzelungsskandale aus der Zeit des Kalten Krieges eine Aufarbeitung erfolgt.

Norman Paech: „Der Kalte Krieg muss endlich in den Köpfen beendet werden - nunmehr 18 Jahre nach dessen politischem Ende. Es gilt, jetzt die Einsicht der SPD-Fraktion von 1990 umzusetzen, noch offene Fragen des Kalten Krieges zu beseitigen und die mit diesem verbundenen Straf- und Disziplinarverfahren zu einem befriedigenden Abschluss zu bringen’. Es genügt nicht, nur die regelhafte Anwendungder Berufsverbotsverfahren auszusetzen, sie aber von Fall zu Fallwieder hervorzuholen. Die mit den Berufsverboten eingeführteGesetzesinterpretation, nicht das legale Verhalten im Rahmen derGesetze zum Kriterium für Einstellungen zu machen, sondern dasrichtige oder falsche Verhalten im Rahmen zugelassener Freiheit,muss endlich wieder umgedreht werden.“

1995 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburgdie Politik der Berufsverbote als einen Verstoß gegen dieEuropäische Menschenrechtscharta gewertet. Vom BerufsverbotBetroffene, die bis zu 22 Jahre um ihre Einstellung kämpfen und biszu 770.000 DM finanzielle Einbußen erleiden mussten, haben deshalbAnspruch auf Rehabilitierung.