Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz versucht mit salbungsvollen Worten und einem Strauß an Forderungen Ordnung in die chaotische Verwaltung zu bringen und scheitert damit kläglich. Im Gegenteil, es wird noch für viel mehr Chaos sorgen. So soll auf eine rein elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung umgestiegen werden, ohne dass dafür die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Dabei würde der Beschäftigte auch nicht entlastet werden. Weitergehend sollen Unternehmensgründungen dadurch gefördert werden, dass bestimmte Gesetze und Verordnungen für die Start-ups ausgesetzt werden. Das ist so, als käme man auf die Idee, dass die StVO für Fahranfänger*innen nicht zu gelten habe, da die Vorgaben zu umfangreich und bürokratisch wären. Wir brauchen stattdessen einen Mentalitätswandel sowie viel Geld und Ressourcen, um die öffentliche Verwaltung zu modernisieren und die Beschäftigten in die Lage zu versetzen, notwendige Abläufe zu automatisieren und die Bürger*innen und Unternehmen zu entlasten.

Das Dritte Bürokratieentlastungsgesetz versucht mit salbungsvollen Worten und einem Strauß an Forderungen Ordnung in die chaotische Verwaltung zu bringen und scheitert damit kläglich. Im Gegenteil, es wird noch für viel mehr Chaos sorgen. So soll auf eine rein elektronische Arbeitsunfähigkeitsmeldung umgestiegen werden, ohne dass dafür die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Dabei würde der Beschäftigte auch nicht entlastet werden. Weitergehend sollen Unternehmensgründungen dadurch gefördert werden, dass bestimmte Gesetze und Verordnungen für die Start-ups ausgesetzt werden. Das ist so, als käme man auf die Idee, dass die StVO für Fahranfänger*innen nicht zu gelten habe, da die Vorgaben zu umfangreich und bürokratisch wären. Wir brauchen stattdessen einen Mentalitätswandel sowie viel Geld und Ressourcen, um die öffentliche Verwaltung zu modernisieren und die Beschäftigten in die Lage zu versetzen, notwendige Abläufe zu automatisieren und die Bürger*innen und Unternehmen zu entlasten.
zur Beratunga) des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriftenb) der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur zu dem Antrag der Abgeordneten Torsten Herbst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDPVerkehrssicherheit durch Reform des Begleiteten Fahrens ab 17 Jahren erhöhen(Tagesordnungspunkt 22)
In Teil drei und vier der FDP-Tetralogie zur Gründerrepublik Deutschland fordern die freien Demokraten Zukunftsfonds und eine weitreichende Digitalisierung der Verwaltung. Eine solche Verbesserung der Verwaltung begrüßen wir, wollen aber demokratische Mindeststandards gewahrt sehen, die durch übereifrigen Einsatz digitaler Technologien bedroht sein könnten. Dazu gehört auch, dass Bürger*innen, die analog leben möchten, nicht abgehängt werden.
In Teil eins der FDP-Tetralogie zur Gründerrepublik Deutschland versprechen die Liberalen dem Osten blühende Landschaften, wenn dort Freiheitszonen für die Wirtschaft etabliert werden. Bei genauerer Betrachtung entpuppen sich diese jedoch wieder als die alte Leier der FDP: Bürokratieabbau und Unterstützung für Unternehmen, ohne die strukturellen Probleme der ländlichen Gebiete konkret zu adressieren.
Die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag fordert, dass der „Beirat für nachhaltige Entwicklung“ nicht mehr nur beratend tätig ist, sondern die gleichen Rechte wie ein Fachausschuss bekommt.
Während der Minister über die Wirtschaftsentwicklung jubelt, müssen in seinem eigenen Wahlkreis Tausende Industriebeschäftigte um ihre Jobs bangen. Der wirtschaftspolitische Sprecher LINKEN, Thomas Lutze, fordert staatliche Eingriffe, damit die Wirtschaft wieder den Menschen dient und nicht umgekehrt.
Im Cum-Ex-Skandal zeigt sich die ganze Unfähigkeit dieser und der letzten Bundesregierungen. Über Jahre wurden die europäischen Steuerzahler systematisch durch krumme Finanzgeschäfte im Milliardenbereich abgezockt. Aus der Lehman-Pleite und der Finanzkrise von vor zehn Jahren hat man offensichtlich nicht gelernt, dem Finanzmarkt mehr auf den Füßen zu stehen.
Die Einführung eines Bewacherregisters für das Bewachungsgewerbe stellt zwar eine Verbesserung der jetzigen Situation dar, setzt aber den Trend einer Privatisierung der Sicherheit in Deutschland fort. Der Personalabbau bei der Polizei wird durch nachrückendes, kurz ausgebildetes Bewachungspersonal kompensiert. Dadurch wird das Gewaltmonopol des Staates aufgeweicht.
Das Akkreditierungsstellengesetz der Bundesregierung sieht vor, eine privatrechtlich organisierte Institution weiter zu führen, die auch Laboratorien und Zertifizierungsstellen akkreditiert. Das ist eine hoheitliche Aufgabe in einer Monopolstellung, deren Teilhaber nicht die sein sollten, die von der Stelle überprüft werden. DIE LINKE findet: Die Akkreditierungsstelle muss eine öffentlich-rechtliche Organisationsform werden!