Wer den ungleichen Zugang zum Gesundheitssystem zum Beispiel bei den Arztterminen oder im ländlichen Raum überwinden will, muss die private Krankenversicherung abschaffen. Stattdessen gibt Bundesregierung den Ärztinnen und Ärzten 1,2 Milliarden Euro mehr für Tätigkeiten, für die sie ohnehin schon bezahlt werden.

Die Sicherung der Gesundheitsversorgung erfordert beherzte Maßnahmen. Das Terminservice- und Versorgungsgesetz greift dabei zu kurz. Wenn wir nach dem Pflegenotstand nicht noch einen Therapeutennotstand in Kauf nehmen wollen, müssen Heilmittelerbringende wie Physio-, Ergo- und Sprachtherapeutinnen und -therapeuten, Podologinnen und Podologen dringend besser vergütet werden.
Das heute verabschiedete Versichertenentlastungsgesetz bleibt Flickwerk und beseitigt die soziale Ungerechtigkeit in unserem Gesundheitssystem nicht. Nach wie vor tragen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen erheblichen Teil der Gesundheitskosten allein – 2016 waren es 24,3 Milliarden Euro.
Kurz vor den Wahlen in Bayern und Hessen, entdeckt die AfD plötzlich ihr soziales Gewissen. Angeblich zum Wohl der Patientinnen und Patienten fordert sie die Aufhebung der Budgetierung. Die ersatzlose Aufhebung der Budgetierung würde zu unnötigen Behandlungen, steigenden Ärzteeinkommen und als Folge daraus zu steigenden Beiträgen für die Versicherten führen.
Der Kabinettsentwurf für ein Versichertenentlastungsgesetz (VEG) ist Stückwerk: Auch mit diesem Gesetz werden wir keine gerechte Finanzierung der Krankenkassen haben. Denn die Versicherten zahlen weiterhin etwa vier Milliarden Euro im Jahr an Zuzahlungen für Zahnersatz, Brillen und andere medizinisch notwendige Leistungen aus eigener Tasche. Hierfür zahlen die Arbeitgeber nach wie vor gar nichts.
26.04.2018 - Beamtinnen und Beamte haben auf dem Papier die Wahl, sich privat oder freiwillig gesetzlich zu versichern. Tatsächlich haben sie aber keine Wahl. Mit unserem Antrag wollen wir ihnen eine echte Wahlfreiheit ermöglichen, denn eine echte Wahlmöglichkeit ist ein wichtiger Schritt zu einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung und dem überwinden einer Zwei-Klassen-Medizin.