Die Koalitionsfraktionen verschieben den Gesetzesentwurf der Fraktion DIE LINKE zur Teilaufhebung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) seit Monaten auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Währenddessen heißt es aus dem Hause von Justizministerin Lambrecht, dass das in weiten Teilen sehr problematische NetzDG verschärft werden soll. Wir als LINKE fordern demgegenüber, die wenigen sinnvollen Aspekte des NetzDG beizubehalten und die Privatisierung der Rechtdurchsetzung durch das NetzDG zu beenden!

Die Bundesregierung unterstützt zwar die Schaffung neuer Stellen in der Justiz. Jedoch setzt sie die Prioritäten völlig falsch. DIE LINKE fordert den Schwerpunkt im Bereich der Wirtschaftskriminalität zu setzen, um zum Beispiel Ermittlungsbehörden wie die Kölner Staatsanwaltschaft bei der Aufarbeitung des größten Steuerraubes der deutschen Geschichte – Cum-Ex – zu unterstützen. Dazu muss die Justiz entlastet werden und das Schwarzfahren und der Besitz geringer Mengen Cannabis entkriminalisiert werden.
15.11.2019 - Das Gesetz zur „Modernisierung des Strafverfahrens“ von CDU/CSU und SPD ist ein Großangriff auf Beschuldigtenrechte. Die zur Debatte stehende Verschlechterung des Beweisantragsrechts des Beschuldigten fällt sogar hinter das rechtsstaatliche System des Kaiserreichs zurück. Auch das Recht zu Befangenheitsanträgen und Besetzungsrügen wird erheblich eingeschränkt. Der Ausbau der DNA-Analyse eröffnet Racial Profiling Tor und Tür. DIE LINKE lehnt das Gesetzespaket ab.
Die Bundesregierung will den Zugang zu Pflichtverteidigern einschränken. Auf einen Pflichtverteidiger sind vor allem ärmere Menschen angewiesen. Eine Einschränkung des Rechtes auf einen Pflichtverteidiger kann daher nur als eines bezeichnet werden: Klassenjustiz! Jeder Mensch und insbesondere jeder Jugendliche muss das Recht auf Verteidigung in jedem Stadium eines Ermittlungsverfahrens haben.
17.10.2019 - Der jetzige Tatbestand des Cybergroomings ist wichtig, um sexuellen Missbrauch von Kindern schon weit im Vorfeld zu verhindern. Eine noch weitere Vorverlagerung des Tatbestandes durch die Strafbarkeit des untauglichen Versuchs, wie es die Bundesregierung will, ist jedoch abzulehnen. Damit wird der Versuch des Versuchs strafbar. Effektiver ist hier das polizeiliche Gefahrenabwehrrecht. Insgesamt sieht es DIE LINKE äußerst kritisch, wenn das Strafrecht immer weiter ins Vorfeld und damit de facto in den Bereich des Polizeirechts verlagert wird.
Justizministerin Lambrecht muss endlich die Grundrechte schützen. Diese stehen - auch durch Innenminister Seehofer- massiv unter Beschuss. Daneben brauchen wir endlich eine demokratische Offensive im Kampf gegen Rechts. Dieser wird seit Jahren von der Zivilgesellschaft geführt. Im Bereich des Strafrechts brauchen wir eine Entrümpelung. Dafür setzt sich DIE LINKE ein: Weg mit § 219a, Weg mit Schwarzfahren und für die Entkriminalisierung von Cannabis!
zur Beratung:a) des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU)b) des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679(Tagesordnungspunkt 22 a und b)
Die Widerspruchslösung für die Organspende sieht vor: Schweigen ist Zustimmung. Das greift in die Rechte der Spenderin oder des Spenders ein und verstößt gegen die Menschenwürde. Eine größere Bereitschaft zur Organspende erreichen wir durch eine bessere Organisation der Krankenhäuser: Mehr Beratung und Betreuung, weniger Kommerzialisierung — Das schafft Vertrauen in das Organspende-System und steigert die Bereitschaft, Spender*in zu werden.
16.05.2019 - Der 70. Geburtstag des Grundgesetzes ist ein ganz besonderer. Denn wir haben eine gesellschaftliche Debatte über die Enteignung großer Konzerne. Konzerne, die in den Ballungsräumen dieses Landes auf dem Wohnungsmarkt wildern und mit dem menschlichen Bedürfnis auf Wohnen Kasse machen. 49 Prozent der Bevölkerung ist für Enteignungen großer Wohnkonzerne. Nur 29 Prozent sind dagegen. Deutsche Wohnen und Co. müssen enteignet werden, das ermöglicht auch Artikel 15 GG.
In dem Antrag der FDP kommen Begriffe wie Innovation und Chancen sehr oft vor. Doch der eigentliche Hintergrund des Antrages ist der Wunsch der Konzerne wie Bayer-Monsanto, BASF und Co. die derzeitigen strengen Kontrollen und Risikobewertungen der Produkte auszuhebeln. Gen-Mais, Glyphosat sollen leichter angewendet werden dürfen. Das lehnen wir als LINKE entschieden ab.