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Reden unserer Abgeordneten

Richard Pitterle,

Konzerne wie Apple und Co. verschieben ihre hierzulande gemachten Gewinne gern ins Niedrigsteuerland Irland, um Steuern zu sparen. Doch die Regelung im Doppelbesteuerungsabkommen mit Irland, wonach man den Gewinn aufspalten und den in Deutschland erwirtschafteten Anteil hier hätte versteuern können, wird nun gestrichen. Das ist ein Armutszeugnis der Bundesregierung im Kampf gegen Steuerumgehung.

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Richard Pitterle,

Das Bundesverfassungsgericht hatte Ende letzten Jahres die weitreichenden Verschonungen von Unternehmenserbinnen und –erben bei der Erbschaftsteuer untersagt. Das vorgelegte Reformgesetz der Bundesregierung enthält jedoch abermals großzügige Steuergeschenke an die Reichen und Superreichen. Das ist das Ergebnis einer monatelangen Propagandaschlacht der Konzernlobbyisten, unter deren Druck die Bundesregierung, allen voran Finanzminister Schäuble eingeknickt ist.

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Richard Pitterle,

Von 2002 bis 2012 wurde der Staat durch die sogenannten Cum-Ex-Geschäfte um zwölf Milliarden Euro erleichtert. Banken und Großinvestoren waren die Nutznießer, auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Bei diesen Geschäften wurde Kapitalertragsteuer zweimal erstattet, obwohl sie nur einmal gezahlt worden war. Das Bundesfinanzministerium ließ diese Praxis trotz früher Warnhinweise jahrelang durchgehen. Die Koalition scheint nicht zu interessieren, wie es zu dieser folgenschweren Untätigkeit kommen konnte und blockiert einen von Grünen und LINKEN geforderten Sonderermittler.

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Richard Pitterle,

Geld und Einnahmen auf Konten im Ausland vor dem Fiskus zu verstecken, war bisher ein beliebter Trick von Steuerhinterziehern. Mit dem schon von mehr als 60 Staaten unterzeichneten Abkommen zum automatischen Austausch von Informationen über solche Finanzkonten wird die Luft für Steuerhinterzieher rapide dünner und die nächste Welle von Selbstanzeigen rückt näher. Ungewollte Rettung droht aber ausgerechnet von Seiten des Bundesfinanzministeriums, das augenscheinlich keine Lust hat oder nicht in der Lage ist, das Abkommen richtig in deutsches Recht umzusetzen. Dass der Datenschutz auch ein blinder Fleck ist, kann leider nicht mehr überraschen.

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Richard Pitterle,

Das Steueränderungsgesetz 2015 setzt viele verschiedene und teils auch notwendige Änderungen im Steuerrecht um. Es wäre aber auch die Gelegenheit gewesen, diverse bekannte Steuerschluplöcher zu schließen. Die große Koalition hat aber leider andere Prioritäten gesetzt.

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Richard Pitterle,

Die Zustimmung zum internationalen Übereinkommen über gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen hat allenfalls Symbolcharakter. Es werden kaum verbindliche Standards gesetzt, um Steuervermeidung und Steuerhinterziehung wirksam bekämpfen zu können. Die große Koalition führt das als großen Erfolg vor, während sie dringend notwendige Maßnahmen auf nationaler Ebene weiter boykottiert.

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Richard Pitterle,

Mit der Erhöhung der Freibeträge bei der Einkommensteuer setzt die große Koalition lediglich das um, was das Grundgesetz ohnehin vorschreibt. Für eine echte Entlastung gerade unterer Einkommen wäre deutlich mehr nötig. Von den Regelungen zum Ausgleich der kalten Progression profitieren vor allem die oberen Einkommensklassen.

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Richard Pitterle,

Die große Koalition hat stets warme Worte für den Mittelstand. Wenn aber nicht gerade das Europarecht Änderungen erzwingt, wie die Zahlungsberichtspflicht für Rohstoffkonzerne, konzentriert sich die große Koalition eher auf die Förderung und den Schutz von internationalen Konzernen und Unternehmerdynastien. Das gilt nicht nur im Erbschaftssteuerrecht, sondern auch im Bilanzrecht, das weiterhin kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland gegenüber Konzernen benachteiligt.

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Richard Pitterle,

Im Kampf gegen Steuervermeidung und Steuerhinterziehung braucht es mehr als symbolische Akte. Das Abkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen offenbart vor allem, dass die langfristige Lösung nur in weltweiten Mindeststandards bei der Besteuerung und der Bekämpfung des Steuerwettbewerbs selbst zu finden sein wird.

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Richard Pitterle,

34 Jahre lang war die Wahl der Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht einem kleinen Geheimgremium aus einigen Abgeordneten vorbehalten. Was anfangs sogar als verfassungswidrig angesehen wurde, entwickelte sich zum parlamentarischen Alltag. Der Bundestag hat nun beschlossen, die Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht zukünftig durch alle Abgeordneten zu wählen. Das ist ein guter Tag für die Demokratie.

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