Kathrin Vogler erklärt, warum sie den Gesetzentwurf zur Einführung der Entscheidungslösung bei der Organspendeerklärung so nicht mittragen kann, auch wenn sie das Grundanliegen teilt: Zentrale Fragen werden mit diesem Gesetzentwurf nicht angegangen, Transparenz, Offenheit und Vertrauen nicht hergestellt.
Die Zweifel an Hirntodkonzept und -diagnostik bleiben ausgeklammert, stattdessen setzen die Initiatoren des Gesetzentwurfs auf „intensives Konfrontieren und Nachhaken“ bei allen Bürgerinnen und Bürgern sowie auf eine Dokumentation der Entscheidung auf der elektronischen Gesundheitskarte. Für die notwendige Beratung und Aufklärung, die ergebnisoffen sein muss, wird kein Cent bereitgestellt, dafür aber Geld für eine technische Ausweitung der e-Card. Das macht nur Sinn, wenn für die Zukunft noch mehr Druck und auch Kontrolle angedacht wird.
Kathrin Vogler hält dagegen ein solidarisches Gesundheitssystem für das beste Mittel zur Förderung der Organspendenbereitschaft und kündigt Änderungsanträge von Abgeordneten der LINKEN an.