Betriebsräte und die ArbeitnehmervertreterInnen in Aufsichtsräten sind für Beschäftigte ein wichtiger Bestandteil der Demokratie in der Arbeitswelt. Die darf auf keinen Fall aufs Spiel gesetzt werden! Die Mitbestimmung von ArbeitnehmerInnen im Aufsichtsrat wird nun bewußt umgangen, indem Unternehmen von einer deutschen zu einer Ausländischen Rechtsform wechseln. Die Bundesregierung macht sich mitschuldig an der Aushöhlung der Mitbestimmung in Deutschland, wenn sie diese Rechtslücke ignoriert.

Die SPD hat ein Gesetz für die Regulierung der Leiharbeit in den Bundestag eingebracht. Die Vorschläge der SPD gehen dabei zwar in die richtige Richtung, an den entscheidenden Knackpunkten aber bleiben sie auf halber Strecke stehen. Um dem Lohndumping durch Leiharbeit effektiv zu begegnen, muss die Mitbestimmung der Betriebsräte über den Einsatz der Leiharbeit eingeführt und die Einsatzdauer grundsätzlich auf maximal drei Monate begrenzt werden. Der Grundsatz ”Gleicher Lohn für gleiche Arbeit” muss zudem wieder ausnahmslos gelten.
Es ist zwar löblich, dass sich die Grünen um den Ausstieg aus der Niedriglohnsubvention bemühen, die sie selbst mit eingeführt haben. Besonders weitsichtig ist ihr „neues“ Modell jedoch nicht. Es schafft die Niedriglöhne nicht ab, im Gegenteil es fördert sie!
Und wie bisher profitieren insbesondere die Arbeitgeber von den niedrigen Löhnen. Die Betroffenen müssen auch weiterhin von staatlichen Zuschüssen leben, die uns an anderen Ecken fehlen werden.
Die Krise ist noch nicht vorbei! Sie darf nicht auf dem Rücken der Beschäftigten ausgetragen werden. Als sinnvolle Antwort auf krisenbedingte Beschäftigungsprobleme fordert die Linke: Die Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 36 Monate, den Erhalt der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge durch die Bundesagentur für Arbeit, Qualifizierungsmaßnahmen während der Kurzarbeit, die geförderte Altersteilzeit und den Verzicht auf den Progressionsvorbehalt.