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Zum Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes

Rede von Barbara Höll,

Konstruktiv kritische Stellungsnahme zum Entwurf der Steuerberatungsgesetznovelle

Rede am 15.11.2007

Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes (Tagesordnungspunkt 29)

Dr. Barbara Höll (DIE LINKE): Hinsichtlich der Beurteilung des Änderungsentwurfs zum Steuerberatungsgesetz orientiert sich die Bundestagsfraktion Die Linke vor allem an der Verbraucherfreundlichkeit. Die Verbraucherinnen und Verbraucher haben im Zusammenhang mit der Steuerberatung ein Recht auf Transparenz der entsprechenden Befugnisse sowie auf eine bezahlbare, effektive und kompetente Beratung. Dies umfasst hier einerseits das Kriterium der Qualitätssicherung - die Verbraucherin oder der Verbraucher soll der unter dem Siegel „Steuerberatung“ angebotenen Dienstleistung vertrauen können -, andererseits soll Steuerberatung auch kostengünstig in Anspruch genommen werden können. Beide Kriterien begründen sich gerade auch aus der hohen Komplexität der Steuergesetzgebung, die entsprechende Beratung notwendig macht.
Verbraucherschutz im Sinne von Qualitätssicherung und Kostengünstigkeit auf dem Markt für Steuerberatungen wird erreicht durch einen Mix aus Regulierung und freiem Wettbewerb auf ebendiesem. Aus Qualitätssicherungsgründen ist der Zugang zu diesem Markt beschränkt: Es gibt Gesetze bezüglich der Frage, wer die Leistung „Steuerberatung“ überhaupt anbieten darf. Die beruflichen Herausforderungen für die auf dem Gebiet der Steuerberatung Tätigen sind aufgrund der Komplexität und Variabilität der steuerlichen Gesetzgebung außerordentlich hoch. Eine Regulierung wird hier klassischerweise über einen Anforderungskatalog bei der Zulassung erreicht. Beispielsweise geschieht dies mit Bezug auf die Berufsbezeichnung „Steuerberater“ oder „Steuerberaterin“ über Zulassungsvoraussetzungen, zeitlich festgelegte Praxistätigkeit und - im Regelfall - über eine Prüfung. Für sonstige Anbieter und Anbieterinnen von Steuerberatungsleistungen gibt es restriktiv wirkende Zulassungs- und Aufgabenbegrenzungsvorschriften.
Sosehr diese Instrumente die Qualitätssicherung unterstützen, so bergen sie gleichzeitig die Gefahr einer Monopolstellung einzelner Berufsstände inklusive der Entwertung von erworbener Kompetenz und beruflicher Qualifikation bei den von diesem Markt Ausgeschlossenen. Eine Abschottung des Marktes für Steuerberatungsleistungen hat zugleich negative Folgen für Angebot und Qualität. Ausdrücklich lehnen wir daher eine solche Monopolstellung ab und begrüßen ergänzende und hier kompensierende Regulierungen: Effektive Gebührenordnungen und eine Differenzierung der Anbieter und Anbieterinnen, beispielsweise durch die Zulassung von Steuerfachwirten/Steuerfachwirtinnen oder durch Lohnsteuervereine für bestimmte Steuerberatungstätigkeiten, stellen wirksame Instrumente gegen die Entwertung von Erwerbskompetenzen und Berufserfahrungen sowie zur Verhinderung von ausufernden Preisen und zur Förderung eines Qualitätswettbewerbs dar.
Wichtig bleibt dennoch, dass kompetente Anbieterinnen und Anbieter in ausreichender Zahl auf dem Markt Zugang finden. Die Zugangsvoraussetzungen sind also nicht zu restriktiv zu gestalten und zu handhaben. Mit Blick auf die hohen Durchfallquoten bei den Steuerberaterprüfungen, zum Beispiel 2005/06 55,58 Prozent ohne Berücksichtigung der bereits vor und während der Prüfung Zurückgetretenen - www.knoll-steuer.com -, beschleichen uns gewisse Zweifel, ob die herrschende Art und Weise der Umsetzung von Zugangsbegrenzungen wirklich nur der Qualitätssicherung dient.
Zusammengefasst besteht aus unserer Sicht die Schwierigkeit im Umgang mit der Steuerberatung bei der Einführung und Durchsetzung eines adäquaten Regulierungsgrads; dies stellt sicherlich eine Gratwanderung dar, da Qualitätssicherung und Marktöffnung in einem gewissen Widerspruch zueinander stehen.
Eine Anpassung des Steuerberatungsgesetzes an veränderte Bedingungen im Arbeits- und Geschäftsleben wird von der Bundestagsfraktion Die Linke grundsätzlich begrüßt. Hinsichtlich des vorliegenden Gesetzentwurfs haben wir allerdings bei einigen Punkten Bedenken, ob damit wirklich eine Verbesserung erreicht wird. Diese Bedenken umfassen unter anderem die neu geschaffenen Möglichkeiten für die Landesregierungen zur Kompetenzübertragung auf die Steuerberaterkammern im Zusammenhang mit der Steuerberaterprüfung. Bezüglich der Begründung - Kostendeckung - für die Anhebung der geltenden Gebühren für Zulassungsverfahren - von 75 auf 200 Euro - und Prüfungsverfahren - von 500 auf 1 000 Euro - haben wir Klärungsbedarf. Wir sehen in diesem Kontext die Gefahr, dass hier einer weiteren Abschottung des Marktes für Steuerberatungstätigkeiten Vorschub geleistet wird. In diesem Sinne würden wir auch eine stärkere als die vorgesehene Öffnung des Marktes für die geprüften Buchhalter/Buchhalterinnen, Steuerfachwirte/Steuerfachwirtinnen und Lohnsteuerhilfevereine begrüßen. Insbesondere fragen wir uns in diesem Zusammenhang, warum die Erweiterung der Befugnisse von geprüften Bilanzbuchhaltern/Buchhalterinnen und Steuerfachwirten/Steuerfachwirtinnen auf das Anfertigen der Umsatzsteuervoranmeldung - unter der Voraussetzung des Nachweises entsprechender Qualifikationen - nicht mit aufgenommen wurde.
Wir befürworten eine weitreichende Kooperation von in der Steuerberatung Tätigen. Zu klären ist nach unserer Ansicht, warum im vorliegenden Entwurf eine vollwertige Kooperation zwar mit allen freien Berufen, nicht aber mit den Lohnsteuerhilfevereinen zugelassen wurde.
Die Fraktion Die Linke im Deutschen Bundestag wird das weitere Gesetzgebungsverfahren zum vorliegenden Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes kritisch begleiten. Der vorliegenden Fassung würden wir wegen der genannten Bedenken nicht zustimmen.