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Zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN: Für klare menschen- und völkerrechtliche Bindungen bei Auslandseinsätzen der Bundeswehr

Rede von Norman Paech,

In ihrem Antrag fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN menschen- und völkerrechtliche Standards für die Einsatzregeln der Bundeswehrsoldaten in Auslandseinsätzen. Diese müssen aber nicht nur mit dem Menschen- und Völkerrecht, sondern auch mit dem Grundgesetz vereinbar sein. Ebenfalls soll die Bundesregierung sich verpflichten, ihre Soldatinnen und Soldaten vor Einsätzen, die mit den Menschen- und Völkerrechten sowie mit dem Grundgesetz nicht kompatibel sind, zu bewahren.

Das findet in vielen Punkten unsere Zustimmung. Allerdings gibt es einen zentralen Punkt, der unserer Auffassung nach fehlt: die generelle Vereinbarkeit von Auslandseinsätzen mit dem Völkerrecht. So fordert DIE LINKE seit langem, dass Auslandseinsätze nur dann gestattet werden, wenn sie völkerrechtskonform sind. Leider war und ist dies bis dato nicht immer der Fall.

Sie erinnern sich nicht gerne daran, aber die Bombardierung Jugoslawiens war ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht. Der damalige Außenminister Fischer hat seinerzeit mit dem untauglichen Argument der sogenannten humanitären Intervention versucht, den Überfall völkerrechtlich zu rechtfertigen. Es lag jedoch weder ein Fall der Selbstverteidigung noch ein Mandat des UN-Sicherheitsrats vor. Das war eine dreiste Verletzung des Völkerrechts. Die NATO hat Soldatinnen und Soldaten in einen völkerrechtswidrigen Krieg geschickt, in dem zudem zahlreiche Kriegsverbrechen an der Zivilbevölkerung begangen wurden.

Aber auch der gegenwärtige Einsatz im Rahmen des Anti-Terrorkampfes der OEF in Afghanistan ist völkerrechtlich nicht gedeckt. Auch wenn man mit Artikel 51. der UN-Charta argumentiert - nach sieben Jahre Besatzung in Afghanistan ist der Verteidigungsfall längst hinfällig geworden. Und selbst die indirekte Beteiligung der Bundeswehr am Irakkrieg ist völkerrechtlich nicht gedeckt. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Fall Pfaff eindeutig bestätigt, dass die Unterstützungsleistung gegen das Völkerrecht verstieß.

Das BVerWG sagt in seinen Leitsätzen sehr deutlich, ich zitiere:

„6. … Für den Krieg konnten sich die Regierungen der USA und des UK weder auf sie ermächtigende Beschlüsse des UN-Sicherheitsrates noch auf das in Art. 51 UN-Charta gewährleistete Selbstverteidigungsrecht stützen.

7. Weder der NATO-Vertrag, das NATO-Truppenstatut, das Zusatzabkommen zum NATO Truppenstatut noch der Aufenthaltsvertrag sehen eine Verpflichtung der Bundesrepublik Deutschland vor, entgegen der UN-Charta und dem geltenden Völkerrecht völkerrechtswidrige Handlungen von NATO-Partnern zu unterstützen.“

Wenn ein Auslandseinsatz der Bundeswehr völkerrechtskonform ist, so müssen es auch die Regeln für die Soldatinnen und Soldaten sein. So wird in dem Antrag richtig festgestellt, dass es der Bundesregierung bisher nicht gelungen ist, „die menschen- und völkerrechtlichen Grenzen und Bindungen bei Auslandseinsätzen klar zu definieren und erlaubtes von unerlaubtem Handeln deutlich abzugrenzen.“ Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind zwar mit einer sogenannten Taschenkarte ausgestattet, aber diese lässt genug Spielräume, das humanitäre Völkerrecht zu brechen. Deutsche Soldatinnen und Soldaten laufen deshalb permanent Gefahr, das humanitäre Völkerrecht zu brechen: bei Gefangennahmen und bei der Behandlung von Gefangenen, mit der Auslieferung von Gefangenen an Dritte und mit den Aufklärungsflügen. Die Kriegsführung der USA in Afghanistan hat schon seit langem und in unerträglichem Maße die Regeln des humanitären Völkerrechts verletzt. Und je tiefer sich die Bundeswehr in diesen Krieg hineinziehen lässt, umso stärker läuft sie Gefahr, sich in die gleiche völkerrechtswidrige Kampfführung zu verstricken.

Nach dem humanitären Völkerrecht sollte bei jedem Einsatz der Schutz der Zivilbevölkerung oberstes Gebot sein. Dies ist oft nicht der Fall, wie wir in Afghanistan fast täglich sehen. Bundesregierung und NATO sprechen von Kollateralschäden, wenn sie Tote in der Zivilbevölkerung, die Zerstörung von Krankenhäusern und wichtiger Infrastruktur meinen. Dies ist nicht nur eine zynische Verharmlosung sondern auch eine Verschleierung der Tatsache, dass diese Kampfeinsätze sich außerhalb des Völkerrechts bewegen.

Der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verfehlt zwar unserer Meinung nach das Kernproblem von Auslandseinsätzen und sogenannten Friedensmissionen. Dennoch ist es schon ein Fortschritt, dass er sich mit den Einsatzregeln für Soldatinnen und Soldaten auseinandersetzt und die Bundesregierung auffordert, hier Klarheit zu schaffen. Dies verlangt der vorliegende Antrag und findet deshalb unsere Zustimmung.