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Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ausübung von Optionen der EU-Prospektverordnung und zur Anpassung weiterer Finanzmarktgesetze(Tagesordnungspunkt 16)

Rede von Hubertus Zdebel,

Heute geht es um ein recht sperriges, aber für den Anlegerschutz sehr wichtiges Thema, die Umsetzung der EU-Prospektverordnung in nationales Recht. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach müssen Herausgeber von Wertpapieren zukünftig bei Herausgaben im Volumen von 100 000 bis zu 8 Millionen Euro pro Jahr keinen Wertpapierprospekt mehr erstellen. Stattdessen soll bei diesem Volumen ein dreiseitiges Wertpapierinformationsblatt genügen.

Um es gleich zu sagen: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab.

Erstens. Ein dreiseitiges Informationsblatt kann nur die notwendigsten Angaben enthalten. Es ist aber stark zu bezweifeln, dass es die für die Anlageentscheidung maßgeblichen und erforderlichen Informationen enthält. Das ist aber entscheidend, wenn es darum geht, beim möglichen Schaden Haftungs- und Schadensersatzansprüche geltend machen zu können.

Auch deswegen fordert Die Linke in ihrem Entschließungsantrag, zumindest ausführlichere Informationen zur Anlagestrategie und Risikobeurteilung und Kennziffern zur finanziellen Situation der Wertpapierausgeber bereitzustellen.

Zweitens. Der Schwellenwert für die Befreiung von der Prospektpflicht bis zu einem Volumen von 8 Millionen Euro pro Jahr ist zu hoch. Die Frage ist, wen Sie damit erreichen wollen? – Ganz bestimmt nicht die kleinen gemeinnützigen Projekte oder kleinere innovative Unternehmen in der Startphase. Die überwiegende Mehrheit der kleinen und mittleren Unternehmen greift in erster Linie auf den klassischen Kredit ihrer Hausbank zurück. Die meisten haben weder Zugang zum Kapitalmarkt noch ist ein solcher Zugang für sie ökonomisch sinnvoll oder kostengünstig.

Drittens. Schwierig und ein klarer Rückschritt für den Anlegerschutz ist auch die Sprachenregelung für zu erstellende Prospekte bei Wertpapierherausgaben ab 8 Millionen Euro: Wenn ein Verlust eintritt, dann muss – nach jetzigem Stand – der Anleger den Prospekt auf seine Kosten übersetzen lassen, um Schadensersatzansprüche in einem Zivilprozess geltend machen zu können.

Ihre Argumente für eine zu schaffende Erleichterung und Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen sind nicht stichhaltig. Und Sie opfern dafür noch wichtige Rettungsanker des Anlegerschutzes. Von Ihrem Vorschlag am meisten profitieren dürften die Wertpapier herausgebenden Firmen und Anbieter. Das machen wir Linken nicht mit.

Darüber hinaus vermissen wir – auch im Schatten eines der wohl größten Anlageskandale in der Geschichte der Bundesrepublik um den Container-Finanzierer P&R – klare Kante: Der gesetzliche Prüfmaßstab der Aufsicht ist dringend auszuweiten. Derartige Anlageformen wie die Direktinvestments der P&R sind in anderen europäischen Ländern gar nicht bekannt. Um die Verbreitung solch dubioser Finanzinstrumente von Beginn an zu verhindern und den Finanzsektor auf seine realwirtschaftlichen Funktionen zu konsolidieren, ist es dringend an der Zeit, endlich eine obligatorische Zulassungsprüfung für Finanzinstrumente – in Form eines Finanz-TÜV – einzuführen.