Zum Hauptinhalt springen

Zu Protokoll gegebene Rede zur Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2341 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2016 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) (Neufassung) (Tagesordnungspunkt 16)

Rede von Matthias W. Birkwald,

Zwei Meldungen zum Einstieg:

Erstens. Am 4. Mai dieses Jahres titelte die „Süddeutsche Zeitung“: „Zehntausende müssen um Betriebsrenten zittern!“ Denn die BaFin gab im Mai bekannt, dass bei 10 Prozent der Pensionskassen, die 16,5 Milliarden Euro an Beiträgen verwalten, die Lage sehr ernst sei und eine Kürzung der Leistungen drohe.

Zweitens. In der vergangenen Woche haben wir über den NDR vom Missmanagement des DUK Versorgungswerks, also des Dachverbands der Unterstützungskassen für deutsche Krankenhäuser, im Zusammenhang mit den Betriebsrentenansprüchen der Beschäftigten der Uniklinik Greifswald erfahren müssen. Das Ergebnis: 30 Millionen Euro Deckungslücke in den kommenden zehn Jahren. Die fehlen, um die laufenden Renten zu bezahlen. Einige SPD- und Unionsabgeordnete sitzen ja im Beirat der DUK und wissen hoffentlich um die völlig überhöhten Provisionen und das katastrophale Krisenmanagement dieser fragwürdig agierenden Versorgungskasse.

Diese zwei Meldungen müssten eigentlich ausreichen, um jede Anstrengung der Europäischen Union zu begrüßen, die die Pensionskassen und Pensionsfonds zu einem besseren Risikomanagement und zu besseren Informationen verpflichtet. Denn darum geht es in der sogenannten EbAV-II-Richtlinie, die Sie jetzt in nationales Recht umsetzen.

Aber: Ich sage bewusst „besseres“ Risikomanagement und „bessere“ Informationspflichten. Denn ich teile durchaus die Kritik der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersvorsorge, aba, und die Warnungen des DGB, dass es nicht darum geht, immer längere Berichte an immer mehr Institutionen zu schicken. Nein, es muss darum gehen, langfristige Risiken und hier vor allem Deckungslücken bei zukünftig auszuzahlenden Betriebsrenten frühzeitig zu erkennen, damit so etwas wie eine Deckungslücke von 30 Millionen Euro an der Uniklinik Greifswald nicht mehr passiert. Viele Menschen verlassen sich auf ihre 100, 200 oder 300 Euro Betriebsrente im Alter und haben sie fest in ihren Haushaltsplan fürs Alter einkalkuliert.

Mit diesem Geld der Beschäftigten darf man nicht zocken. Daran darf man sich nicht bereichern, und damit darf man nicht schludern. Es geht also um bessere und nicht um zusätzliche Berichts- und Risikomanagementpflichten. Gerade bei den Informationspflichten, also den Rentenmitteilungen, erwarte ich mir gemeinsam mit Millionen von Betriebsrentnerinnen und -rentnern, dass das dortige Verwirrspiel mit Kennziffern und Effektivkosten endlich aufhört. Stattdessen sollen klar und verständlich die eingezahlten Beiträge sowie Provisions- und Verwaltungskosten aufgelistet werden wie auch – ich erinnere an heute Morgen – die zukünftige Belastung mit Krankenversicherungsbeiträgen, also der zukünftig zu erwartenden Auszahlungsbetrag.

Wenn wir aber das Große und Ganze der Alterssicherung in den Blick nehmen, führt an zwei traditionellen Forderungen der Linken im Bundestag kein Weg mehr vorbei: Wir müssen, erstens, angesichts der Risiken, die bei Betriebsrenten als kapitalgedeckter Vorsorge immer bestehen, die gesetzliche Rente endlich wieder lebensstandardsichernd ausbauen. Zweitens müssen sich die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wieder zu mindestens 50 Prozent an der betrieblichen Altersversorgung beteiligen. Denn betriebliche Altersversorgung kommt von versorgen und nicht von vorsorgen!