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Zu Protokoll gegebene Rede

Rede von Friedrich Straetmanns,

Mit dem vorliegenden Entwurf wollen die Koalitionsfraktionen auf aktuelle Entwicklungen im Rechtsdienstleistungsmarkt reagieren, aus meiner Sicht jedoch mit den falschen Mitteln. Verbrauchergerecht ist das, was sie hier vorgelegt haben, jedenfalls nicht. Vielmehr sichern sie den Inkassounternehmen eine fette Gewinnmarge. Das ist das größte Problem an Ihrem Entwurf.

Aber es gibt noch weitere: Das Erfolgshonorar wird Rechtsdienstleistern zwar Gewinne bescheren, aber auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher, deren berechtigte Ansprüche darum gekürzt werden. Rechtsdienstleister werden sich in vielen Bereichen auf leicht gewinnbare und standardisierbare Fälle spezialisieren und alle übrigen gar nicht erst annehmen. Somit sind die Erfolgshonorare dann auch fast schon garantiert und eine Risikoübernahme faktisch nicht vorhanden. An diese Praxis wird sich in der Folge auch die Anwaltschaft anpassen müssen, was eine vernünftige rechtliche Beratung und Prozessvertretung gegenüber Risikokalkulation und Gewinnaussichten in den Hintergrund treten lassen wird. Die Versprechen der Legal-Tech-Branche sind Blendwerk meine Damen und Herren. In der Praxis verteuern diese Firmen den Zugang zum Recht. Meine Fraktion und ich lehnen das ab.

Ein weiteres Problem ist die Aufsicht über diese Firmen. Sie wollen diese zwar prüfen, jedoch nicht ab jetzt, sondern erst ab Ende 2022. Das reicht aber nicht, diese Firmen müssen unverzüglich einer Aufsicht unterstellt werden und Qualitätsstandards vergleichbar der Anwaltschaft erfüllen.

Für einen verbesserten Zugang zum Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher gäbe es eine Vielzahl von Möglichkeiten, wie sie meine Fraktion und ich auch vorschlagen. Ein verbessertes Verbandsklagerecht beispielsweise oder eine Nachschärfung der Musterfeststellungsklage.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Stärkung kostenloser Schlichtungsstellen wie der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (söp), des Versicherungsombudsmanns e. V. oder der Universalschlichtungsstelle des Bundes. All das würde den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Zugang zum Recht erleichtern, im Gegensatz zu dieser Vorlage.

Ihr Gesetzentwurf soll der Legal-Tech-Branche eine hohe Gewinnmarge garantieren, vor allem den Inkassounternehmen. Dort herrscht aller Wahrscheinlichkeit nach ohnehin Feierstimmung, aufgrund der angestauten Forderungen, die gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern aufgelaufen sind. Jetzt machen Sie ihnen das Geschäft noch einmal leichter. Wir lehnen das ab.