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Zu Protokoll gegebene Rede

Rede von Alexander Ulrich,

Wir begrüßen das Grundanliegen des Gesetzentwurfes; verwaltungstechnische Effizienz und weniger Aufwand für Unternehmen sind auch uns wichtig. Allerdings hat die Regierung ein ums andere Mal belegt, dass den großen Versprechen oft wenig folgt. Verantwortlich ist dafür einerseits der zu geringe Mitteleinsatz, andererseits eine wenig überlegte, konsistente Planung und Abstimmung.

In den Stellungnahmen zum Gesetzentwurf sind einige Punkte angeführt, die noch unklar sind. Ich greife hier nur drei Aspekte heraus:

Erstens. Als Basis für das Register der Unternehmensbasisdaten wird eine Nummer von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e. V. vergeben. Die Unternehmernummer nach § 136a SGB VII ist erst im vergangenen Jahr neu geschaffen worden und noch nicht in Kraft. Das Verhältnis der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zur Unternehmernummer nach SGB VII wird im Gesetzentwurf nicht hinreichend deutlich.

Alternativ könnte die Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c AO der Finanzverwaltung genutzt werden. Das Verhältnis der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer zur ebenfalls neuen Wirtschafts-Identifikationsnummer wird im Gesetzentwurf nicht ausreichend konkretisiert. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer könnte insgesamt zielgerichtet und mit weniger Aufwand verbunden sein.

Zweitens. Das Statistische Bundesamt ist als Registerbehörde vorgesehen. Es verfügt zwar über Erfahrungen bei der Erfassung und Auswertung großer Datenmengen, führt aber selbst kein Register. Gleichzeitig werden immer mehr neue Aufgaben an das Statistische Bundesamt übertragen. Wir bezweifeln, dass so eine effektive Registererstellung und ‑führung möglich wird.

Drittens. Es stellt sich auch die Frage, ob alle relevanten Quellregister erfasst sind, zum Beispiel auch Register, die Zulassungscharakter haben. Dies ist weder beim Gewerbe- noch beim Handelsregister der Fall, dagegen aber bei den regulierten Berufen und Tätigkeiten. Als Quellregister könnten so auch Register von Institutionen, die hoheitliche Aufgaben wahrnehmen, die etwa bei Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern und anderen berufsständischen Organisationen geführt werden, explizit einbezogen werden. Dort sind umfassende und zum Teil tagesaktuelle Datenbestände zu Unternehmen vorhanden.

Bezogen auf den Anspruch der Vollständigkeit der Unternehmen kann die Einbeziehung dieser Register sinnvoll sein. Wird dies nicht von Beginn an effektiv organisiert, werden Lücken, Fehler und Inkonsistenzen die Regel sein – von einem einheitlichen Register mit qualitativ hochwertigen Basisdaten kann dann keine Rede sein. Vielmehr würde es zu einem erhöhten Aufwand für Unternehmen führen und auch den Bürgerinnen und Bürgern wie der Forschung einen Bärendienst erweisen.

Alles in allem ist das Gesetz jedoch sinnvoll und überführt das Unternehmensregister ins 21. Jahrhundert. Deswegen stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.