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Zu Protokoll gegebene Rede

Rede von Jutta Krellmann,

Liebe Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn ich mir in meinem Wahlkreis, in Hameln, ein neues Radio kaufe, will ich es ohne Bedenken benutzen können. Es muss klar sein: Das Gerät ist sicher und ungefährlich für meine Gesundheit. – Darum geht es bei Produktsicherheit.

Auf diese will ich mich auch im nächsten Sommerurlaub verlassen können, wenn ich da etwas kaufe, etwa in Griechenland, Italien oder einem anderen europäischen Land. Deshalb ist es gut, dass wir Sicherheitsstandards für Produkte haben, die überall in der EU gelten.

Positiv ist auch, dass die deutschen Gesetze jetzt in Einklang mit diesen Regeln gebracht werden. Deshalb stimmen wir als Linke dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu.

Im Wesentlichen geht es dabei um eine Neusortierung von gesetzlichen Regelungen. Ich will auf zwei inhaltliche Dinge konkret eingehen, zum einen auf eine neue Regelung im Produktsicherheitsgesetz. Zukünftig kann die Bundesregierung dafür sorgen, dass bestimmte Produkte gar nicht mehr angeboten werden dürfen, nämlich solche, die nachweislich gefährlich oder unsicher sind. Diese Neuerung begrüßen wir als Linke ausdrücklich.

Ein zweiter Punkt: Bestimmte Regelungen sollen zukünftig aus dem Produktsicherheitsgesetz ausgelagert werden. Das betrifft alles, was mit der Sicherheit von Anlagen in Betrieben zu tun hat. Dies wird zukünftig in einem eigenen Gesetz geregelt: dem neuen Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen. Es geht dabei um solche technische Anlagen im Betrieb, die die Gesundheit von Beschäftigten gefährden können.

Diese Trennung ist nachvollziehbar. In diesem Gesetz stehen die Anforderungen und Pflichten an Betriebe, die Anlagen betreiben: Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Instandhaltungs- und Prüfpflichten, Betriebsverbote bei gefährlichen Mängeln – alles sehr sinnvoll, finden wir als Linke. Doch eine entscheidende Sache hat die Bundesregierung vergessen, nämlich dafür zu sorgen, dass überprüft wird, ob diese Regelungen auch eingehalten werden.

Das ist nicht nur uns aufgefallen. Auch ihre eigene Behörde, die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin – kurz BAuA – hat in ihrem Gutachten zum Gesetzesvorhaben Folgendes geschrieben – ich zitiere –: Es sollte ergänzt werden, dass die Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu überprüfen ist und Schutzmaßnahmen ggf. anzupassen sind. – Warum, liebe Bundesregierung, wurde dieser Vorschlag nicht aufgenommen? Die BAuA legt den Finger genau an der richtigen Stelle auf die Wunde.

Was bringen uns die besten Schutzgesetze am Arbeitsplatz, wenn sie nicht kontrolliert werden? Inzwischen schaut in jedem Betrieb rechnerisch nur noch alle 25 Jahre ein staatlicher Arbeitsschutzkontrolleur vorbei. Ein Resultat davon ist, dass die Gefährdungsbeurteilung in jedem zweiten Betrieb gar nicht umgesetzt wird.

Die Linke sagt: Alle Beschäftigten haben das Recht, sicher und gesund bis zur Rente zu arbeiten. Arbeitgeber haben die Pflicht, dies zu gewährleisten. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem muss der Staat auf die Finger klopfen, besonders dort, wo es keine Betriebsräte gibt. Hier, liebe Bundesregierung, sind auch Sie in der Pflicht. Leider ist da noch viel Luft nach oben.