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Zu Protokoll gegebene Rede

Rede von Harald Weinberg,

„Bei Gesetzen und Würsten ist es besser, wenn das Volk nicht so genau weiß, wie sie zustande kommen.“ So soll es angeblich Bismarck mal in seiner schnoddrigen Art gesagt haben. Und gegen Ende dieser Wahlperiode wird dafür ein Beispiel mit diesem Gesetz gegeben. Das heute zur Abstimmung stehende Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes regelt ja Dinge, die schon seit Längerem als zu regeln bekannt sind. Warum es dann in einem derart überhasteten Verfahren durch das Parlament gepeitscht werden musste, erschließt sich nicht wirklich. Handwerklich hat diese Hast dem Gesetz nicht gutgetan. Die hybriden Anhörungen sind ja schon so eine Herausforderung – aber in Pandemiezeiten nicht zu vermeiden. Die Anhörung zu diesem Gesetz war streckenweise schon eine Zumutung – und da nehme ich das Ausschusssekretariat ausdrücklich in Schutz. Es war die selbstverschuldete Hast der Koalition mit dem Antreiber Jens Spahn, die hierfür verantwortlich ist.

Und so sind einige Regelungen schlicht schlecht gemacht oder nach wie vor als grundrechtsrelevante Sachverhalte nicht in jetzt erneut verlängerten Verordnungen zu regeln. Beispiele hierfür sind auch die Regelungen zur Übertragung der Impfdaten in einen digitalen Impfpass und die Einbeziehung der Apotheken in diese datenschutzrechtlich sensiblen Tätigkeiten.

Ebenso sind Regelungen enthalten, die nicht wirklich in ihrer Konsequenz zu Ende gedacht worden sind, zum Beispiel für bestimmte Bildungseinrichtungen und speziell für die Hochschulen, für die es nach wie vor keine durchdachte schrittweise Öffnungsperspektive in dem Gesetz gibt. Und Bereiche, die dringend einer Regelung bedürften, aber eben vergessen worden sind, zum Beispiel das Auslaufen der Schutzschirme für Pflege und Rehaeinrichtungen, die Situation von Menschen mit rechtlich problematischem Aufenthaltsstatus bei Testung und Impfung oder die immer größer werdenden datenschutzrechtlichen Probleme einer immer weiter ausgebauten Corona-Warn-App.

Natürlich gibt es auch einige notwendige und sinnvolle Regelungen in dem Gesetz, zum Beispiel der Zuschuss zum Gesundheitsfonds für die Kosten der Coronatests.

Aber alles in allem ist das Gesetz handwerklich bescheiden, weil viel zu überhastet erstellt, und es weist beträchtliche Leerstellen auf. Daher werden wir es im Ergebnis ablehnen.