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Zu Protokoll gegebene Rede

Rede von Fabio De Masi,

Die Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie, an der ich als Europaabgeordneter noch mitwirken durfte, und eine Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts, sind überfällig. Unternehmen nutzen Kredite innerhalb eines Konzerns, um Gewinne wie Amazon-Pakete in Niedrigsteuerländer zu verschieben. Ein Unternehmen in einem Niedrigsteuerland – zum Beispiel Luxemburg – vergibt einen Kredit zu einem sehr hohen Zinssatz an ein weiteres Unternehmen innerhalb des Konzerns, das in Deutschland seinen Sitz hat. Die deutsche Dependance überweist dann Gewinne aus Deutschland als Zins nach Luxemburg. So werden der Gewinn und die bezahlte Unternehmensteuer in Deutschland verringert. Der nach Luxemburg verschobene Gewinn wird mit einem niedrigeren Steuersatz besteuert.

Konzerninterne internationale Kredite sind für etwa ein Drittel der globalen Gewinnverschiebung verantwortlich. Etwa 80 Prozent des Welthandels sind Transaktionen innerhalb international tätiger Konzerne. Steuerbehörden müssen etliche Transaktionen danach bewerten, ob diese marktüblichen Preisen entsprechen. Dazu müssen sie den Zinssatz ermitteln, den das Unternehmen etwa gegenüber einem Dritten marktüblich hätte bezahlen müssen. In der Praxis sind solche korrekten Transferpreise schwer zu bestimmen – etwa bei Lizenzgebühren für Patente. Insbesondere in der Digitalwirtschaft, wo es kaum vergleichbare Preise bei marktbeherrschenden Big-Techs wie Apple oder Google gibt, fällt dies schwer. Die Linksfraktion sagt: Es muss endlich Schluss damit sein!

Frankreich hat schon eine Lösung dafür gefunden, um zumindest einen Korridor für den marktüblichen Zinssatz festlegen zu können. Der Bundesrat hat ebenfalls einen Vorschlag eingebracht. Daran sollten wir uns orientieren.

Der Gesetzentwurf zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts soll zudem eine Option eröffnen, die es Personengesellschaften ermöglicht, künftig wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Es soll künftig also Personengesellschaften ermöglicht werden, einen Antrag auf Besteuerung als Kapitalgesellschaft zu stellen, um die steuerliche Belastung auf Körperschaftsteuerniveau zu senken. Grundsätzlich ist das ein Schritt in die richtige Richtung, da in der Praxis die Unterscheidung zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften weitgehend ihre Bedeutung verloren hat; sie dient hauptsächlich nur noch der Steuergestaltung.

Die neue Regelung sollte aus Sicht unserer Fraktion nicht als Optionsmodell ausgestaltet sein. Sonst könnten aufgrund der Komplexität der Vergleichsrechnung nur große Personenunternehmen diese Option wahrnehmen. Zudem würde ein Optionsmodell Steuergestaltungen befeuern. Stattdessen brauchen wir eine verpflichtende Anwendung – mit Ausnahmen für Kleinstunternehmerinnen und Kleinstunternehmer – und ein einheitliches Unternehmensteuerrecht, inklusive einer gerechten Regelung der Besteuerung ausgeschütteter Gewinne bei den Eigentümerinnen und Eigentümern, die unter anderem auch die Abschaffung der Abgeltungsteuer vorsieht.